BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylbewerbers an der deutsch-polnischen Grenze in einer Eilentscheidung für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Die Bundespolizei muss einem 29 Jahre alten Mann aus Eritrea den Grenzübertritt nach Deutschland gestatten.
Der Eritreer war nach Angaben des Gerichts über Dubai, Belarus und Polen nach Deutschland gekommen.
Im September 2025 wurde er in Schleswig-Holstein aufgegriffen. Dort gab er an, in seiner Heimat 18 Monate inhaftiert gewesen zu sein. Bei einer Rückkehr drohe ihm erneut Haft. Außerdem stellte er nach eigenen Angaben einen Asylantrag. Die Bundespolizei ordnete damals die Zurückschiebung an und verhängte ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Im März 2026 versuchte der Eritreer, am Grenzübergang Gubinek in einem Auto erneut nach Deutschland einzureisen. Beamte kontrollierten ihn und weitere Personen, verweigerten ihm die Einreise und ordneten die sofortige Zurückweisung nach Polen an.

Psychisch belasteter Eritreer ist kein Einzelfall
Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag des Mannes nun statt. Er habe glaubhaft gemacht, bereits auf deutschem Gebiet ein Schutzgesuch geäußert zu haben. Nach Ansicht der Richter ist die Bundespolizei deshalb verpflichtet, ihm die Einreise zu ermöglichen und ein Dublin-Verfahren einzuleiten. Nach der Dublin-Verordnung dürfen Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie in Deutschland um Schutz ersuchen. Die Behörden müssen zunächst prüfen, welcher europäische Staat für das Verfahren zuständig ist.
In vielen Fällen ist das der erste EU-Staat, in dem ein Migrant registriert wurde. Das Gericht verwies zudem auf mögliche schwere Nachteile für den Eritreer. Er wird als psychisch erheblich belastet beschrieben. In der Hauptsache werde sich die Zurückweisung und Rückführung nach Polen mit hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen, heißt es in dem Beschluss.
Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Gericht die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet gestoppt. Damals ging es um drei Somalier, die von Frankfurt an der Oder nach Polen zurückgeschickt worden waren (die JF berichtete). (rr)





