„Die Radikalisierung hat zugenommen“, bemerkte BKA-Präsident Holger Münch im Interview mit der Zeit am 21. November 2024 sorgenvoll. Angesichts von Wahlerfolgen der AfD verschärfte man ein halbes Jahr später den Alarmton. Ein „normativ entgrenztes Radikalisierungs-geschehen“, heißt es in einer einschlägigen Veröffentlichung des Hauses, habe in Deutschland „alle legitimen und rechtskonformen Pfade verlassen.
Wie das noch steigern? Etwa so: Nunmehr (2026) nehme man, so ein führender Wissenschaftler des Bundeskriminalamts, der in besseren Zeiten sogar auf einem AfD-Kongress zu Sicherheits-fragen referieren durfte, „das extremismusaffine Gebrüll einer antidemokratisch-radikalen Minderheit“ wahr, durch das die „um die besten Lösungen zu aktuellen Herausforderungen“ ringen-de gesellschaftliche Mehrheit nicht mehr gehört werde.
Ein Begriff erklärt sich selbst
An einen radikalen Islam wird bei diesem gruseligen Befund eher nicht mehr gedacht, obwohl seine rabiaten Vertreter die Karriere des Begriffs einst in Gang setzten. (Vgl. „Vom Terroristen zum Biedermann“, JF 7/24) In den großen Weltsprachen kursiert „Radikalisierung“ heute in vielen, aber meist wenig voneinander abweichenden Deutungsvarianten.
Journalisten brauchen da nicht mehr nachzufragen. Der Begriff scheint sich selbst zu erklären. Sein Gebrauch trifft auf ein Vorverständnis, durch das die behauptete Zunahme einer gefährlichen Größe spontan nachvollzogen werden kann. Eine kaum noch überschaubare Heerschar aus Wissenschaft und Praxis hat sich mit Hilfe eines Milliarden-Budgets aus öffentlichen Mitteln der „Radikalisierung“ bemächtigt.
Das Amt liefert den Leitfaden
Nickend bestätigt diese Heerschar – trotz aller Bemühungen um Prävention und Deradikalisierung – den unaufhaltsamen Aufstieg ihres Gegenstandes. Der geradezu magischen Handhabung des Wortes folgt auch eine didaktisch klug aufbereitete, für die breite Öffentlichkeit geschriebene Broschüre aus dem Kölner Hause des deutschen Inlandsnachrichtendienstes. („Was macht eigentlich der Verfassungsschutz? Wissenswertes rund um den deutschen Inlandsnachrichtendienst“, Köln 2022)
Anhand einfacher Fragen gibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Auskunft über sein Tätigkeitsspektrum. Ganz praktisch orientiert, enthält der Text unter anderem Hinweise für Bürger, die es drängt, Verdächtiges der Behörde zu melden.
Radikalisierung trifft auf Verdacht
Auch der schwierigen Frage, wie man denn einen Extremisten eigentlich erkennt, also begründet Verdacht schöpfen soll, ist eine kleine Passage gewidmet. Dort findet sich der wichtige Merk-satz, dass die Verhaltensweisen von Extremisten (leider) keinem einheitlichen Muster folgten und daher nur schwer vorhersehbar seien (S. 78).
Verdächtig macht sich dieser Typus aber immer durch – „Radikalisierung“! Stets gehe dem Extremismus des Extremisten eine Entwicklung voraus, durch die eine Person oder Personengruppe radikale und immer radikaler werdende Ansichten und Verhaltensweisen annimmt. Extremismus werde zwar häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. Das sei aber nicht korrekt, tadelt das Amt.
Was erlaubt ist
Vielmehr müsse sorgfältig „zwischen Radikalismus und mangelnder Verfassungstreue auf der einen Seite sowie Extremismus und mangelnder Rechtstreue auf der anderen Seite“ (S. 58) unterschieden werden. Der Bürger darf also radikal sein, sich mithin auch (ein Stück weit) auf legitime Weise „radikalisiert“ haben. Man betreibe schließlich keine „Gesinnungsschnüffelei“!
Um den feinen Unterschied (nach links) deutlich zu machen, wird auf „Kapitalismuskritiker“ hingewiesen, „die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen“. Solche Auffassungen „haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz.“ (S. 58, Hervorh. W.S.)
Rechts fehlt die analoge Formel
Es wäre nun interessant zu lesen, welche Formulierung die BfV-Autoren – zum Beispiel nach einer entsprechenden Dienstanweisung durch die BMI-Hausleitung, denn freiwillig dürften sie sich nicht auf dieses Glatteis begeben – für eine analoge Erläuterung nach rechts wählen würden.
Erstaunlich rigoros heißt es in der Broschüre über den Islamismus schließlich, dass dieser „eine Form des politischen Extremismus“ sei, dem folglich nicht die (nur) „mangelnde Verfassungs-treue“ eines Radikalen innewohnt, wie sie jedem Bürger zugestanden wird. Der Islamismus – in seinen Ausprägungen legalistisch, gewaltorientiert, dschihadistisch – wird in die düstere Sphäre des Missbrauchs verlagert.
Islamismus wird verabschiedet
Er sei (lies: ausschließlich) „der politisch motivierte Missbrauch der islamischen Religion“ (S. 50) und nicht etwa eine Variante derselben. Da ist man sich absolut sicher. Von Radikalisierung als einem Prozess von A nach B ist folglich beim Islamisten nicht mehr die Rede.
Hier steht man allerdings an einer Gabelung der früheren Verwendung des Radikalisierungsbegriffs, der ursprünglich, von der EU-Kommission favorisiert, den Weg in die Gewalt durch Anhänger des politischen (radikalen) Islam kennzeichnen sollte. Vor diesem Hintergrund entstanden europaweit zahlreiche Forschungsvorhaben und Praxisprojekte zur islamisch motivierten (De-)Radikalisierung.
MOTRA übernimmt das Feld
Personell und sachlich wurde das üppig wuchernde Gestrüpp einschlägiger Maßnahmen durch ein seit 2019 und mindestens bis 2028 laufendes Projekt übertroffen, dessen Kurzname an eine indische Gottheit erinnert: MOTRA („Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“).
Unter Federführung des Bundeskriminalamts betreibt ein Konsortium aus zurzeit neun Instituten sowie Hunderten von Mitarbeitern ein Phänomen-, Forschungs- und Praxismonitoring, um, so heißt es etwas nebelhaft, den Wissenstransfer in Praxis und Politik zu verbessern. Im März 2026 ist bereits der fünfte schwergewichtige Ergebnisband erschienen (Vgl. „Gute Zeitungen, schlechte Zeitungen“, JF 17/26).
Ein Begriff wird entgrenzt
Wie es zu einem Übersprung vom Gegenstand Islamismus – nach Lesart des BfV also dem Missbrauch des Islam – zu einer allgemeinen politischen Gesellschaftsbeobachtung kam, bleibt im Dunkeln. Nach einem finanziell unterfütterten Einspruch des Bundesinnenministeriums (unter Horst Seehofer, CSU) „entislamisiert“ das gerade angelaufene Projekt des BKA sein Radikalisierungsverständnis.
Es verkündet im Tonfall der Selbstverständlichkeit, nun alle sozialen Phänomene, die als „radikalisierungsträchtig“ eingestuft werden, ins wissenschaftliche Visier zu nehmen. Im Zuge der Beobachtungen wird der Begriff weiter aufgeweicht. Hatten die Experten der EU-Kommission ihren Gegenstand auf die in Gewalt mündende Radikalisierung beschränkt wissen wollen, legt MOTRA auch dieses Merkmal ad acta.
Vom Affekt zur Tat
Schließlich könne man ja nicht wissen, ob und wann Radikalisierungsprozesse richtig gefährlich werden, wann also das enthemmte „Gebrüll“ in gewalttätiges Handeln umschlägt. Die potentiell kurze Zündschnur vom Affekt zur Tat ist den kriminologischen Organisatoren vor allem im Bereich der Körperverletzungsdelikte schließlich vertraut.
Mit dieser Vorverlagerung gerät aber jedes „Aufbegehren“ gegen gesellschaftliche Entwicklungen und Zustände, das als Abweichung von Mehrheitspositionen gilt, auf den Seziertisch der Radikalisierungsexperten. Offenbar ausgenommen von der Allzuständigkeit sind linksradikale Bewegungen. Der Leiter der BKA-Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus und MOTRA-Verbundkoordinator Uwe Kemmesies bedauert zwar bereits im ersten Band die damit verbundene Unterschätzung.
Der blinde Fleck links
Kemmesies muss jedoch einräumen, dass in der Bevölkerung eine weit verbreitete Akzeptanz linker Einstellungen und Mentalitäten bestehe, die eine systematische Forschung in diesem Be-reich erschwere. Auf Nachfrage des Verfassers betonte man seinerzeit, dieses Defizit alsbald beseitigen zu wollen.
Doch auch sechs Jahre später hat sich kein Experte bei den beteiligten Instituten auftreiben lassen, der – jedenfalls zur Zufriedenheit des Auftraggebers – Trends und Besonderheiten linker Gewaltdelikte analysiert und dabei vielleicht eine „Hemmschwellenabsenkung“ kommentieren könnte, „die sich nicht mehr nennenswert von den Knieschuss-Anschlägen der RZ [Roten Zellen] unterscheidet“, so Matthias Mletzko 2025 in der Fachzeitschrift Kriminalistik.
Proteste als Signal
Das unvorhergesehen auftauchende Covid-19-Virus wurde für die Gesellschaftsbeobachter von MOTRA ebenfalls zum Objekt der Besorgnis – allerdings nicht die immer radikaler werdende staatliche Eindämmung der Krankheit, sondern die Proteste gegen die Pandemiebekämpfung. Proteste sind nämlich für den Verbund aus Wissenschaft und Praxis ein wichtiges Signal der Radikalisierung.
In der Mobilisierung auf der Straße tritt zutage, was ein Shitstorm im Internet, das Erbsenzählen des Verfassungsschutzes oder die numerischen Wahlerfolge von Parteien nur unvollständig anzeigen können. Dabei stützt sich die Empirie der Wissenschaftler – man staunt – auf die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung und der taz.
Die Straße überrascht
Fixiert auf kleine Versammlungen von „Querdenkern“, die durch ein einziges Spruchband schon als antisemitisch radikalisierte Demonstrationen gelten konnten, wurden die MOTRA-Experten nun von einem neuen Phänomen überrascht. Am Anfang stand die Aufdeckung eines vermeintlichen Masterplans zur Deportation deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund.
Eine nicht einmal besonders kunstvoll gestrickte und von vielen Mainstreammedien beharrlich verbreitete Lügengeschichte, eine Art Verschwörungsnarrativ, trieb über drei, vier Monate Millionen Protestler in breiten Bündnissen auf die Straße. Zu beobachten waren die größten Massenaufmärsche, die die Bundesrepublik je erlebt hatte.
Neue Protestwellen, ganz unverdächtig
Dann folgten weitere massive Protestwellen – in weniger breiten Bündnissen, diesmal ohne, jedoch gegen die CDU –, als der Bundeskanzler in spe Friedrich Merz im Januar 2025 im Bundestag einen Entschließungsantrag zur Migrationspolitik einbrachte, der nur mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten Erfolg haben konnte.
Abermals demonstrierten Hunderttausende, und einige CDU-Geschäftsstellen erlebten einen Anhauch dessen, was ihnen blühen würde, käme es einmal zu einem gezielten Zusammengehen mit der AfD. Was nun? Handelte es sich da etwa um ein „radikalisierungsträchtiges Protestgeschehen“ unter MOTRA-Zuständigkeit? Nein, unmöglich! … Oder doch?
Gegenradikalisierung, was ist das?
Vielleicht der kraftvolle Ausdruck einer neuartigen Gegenradikalisierung? Wie diese Frage wohl in den Amtsstuben und Institutsräumen hin und her gewendet worden sein mag? „Die besondere Prävalenz der Mobilisierung gegen Rechts“, so bemerkt das zuständige Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung scharfsinnig, „spiegelt sowohl den Erfolg der demokratischen Mobilisierung gegen den Vormarsch der extremen Rechten als auch die sich wandelnde politische Opportunitätsstruktur nach den Wahlerfolgen der AfD wider.“ (S. 179)
Eine erste Bestandsaufnahme der überraschenden Vorgänge bestätigt den Beobachtern, dass die Protestteilnehmer „überwiegend aus städtischen Gebieten stammten, über einen hohen Bildungsstand verfügten und politisch eher linksorientiert bis linksliberal waren“. Also ganz ihresgleichen. Mithin besteht kein Anlass zur Sorge.
Diese Klientel stimme schließlich „mit den historischen Mustern der pro-demokratischen Mobilisierung“ (S. 186) überein. Das hat mit Radikalisierung nichts zu tun. Vielleicht wird man dieses Phänomen in den nächsten fünf Jahren des Mammutprojekts anhand der zu erwartenden Krawalle gegen parlamentarische AfD-Mehrheiten noch mit strikt wissenschaftlichem Weihrauch versehen können.
Werner Sohn, Jahrgang 1950, studierte Sozialwissenschaften, Philosophie und Germanistik in Gießen. Zwischen 1986 und 2017 war er Angestellter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden und zeitweise für das Bundeskriminalamt tätig.






