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Hessen: Städtebund kritisiert AfD-Ausschluss aus öffentlichen Hallen

Hessen: Städtebund kritisiert AfD-Ausschluss aus öffentlichen Hallen

Hessen: Städtebund kritisiert AfD-Ausschluss aus öffentlichen Hallen

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Rote Karte – für die AfD oder für die Kommune? Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa | Andreas Arnold
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Städtebund kritisiert AfD-Ausschluss aus öffentlichen Hallen

Eine Stadt will allen Organisationen, die vom Verfassungsschutz verdächtigt werden, pauschal ihre Hallen verweigern. Doch jetzt meldet sich der Hessische Städte- und Gemeindebund zu Wort – und verweist auf das Grundgesetz.
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GIESSEN. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat sich kritisch zum Ausschluss von Parteien von der Nutzung öffentlicher Hallen geäußert. Es sei „nicht zulässig“, Parteien den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren, nur weil sie von Verfassungsschutzämtern als Verdachtsfälle geführt werden, heißt es in einer Stellungnahme, aus der die Gießener Allgemeine Zeitung zitiert.

Vielmehr sei ein Ausschluss erst dann möglich, „wenn das hier zuständige Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt hat“. Ein anderweitiges Vorgehen verstoße gegen das Willkürverbot aus Artikel 20 und gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes.
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Hinter dem Beschluss stecken SPD und Grüne

Anlass für die Stellungnahme ist ein Vorstoß der Stadtverordnetenversammlung Pohlheims, einer Kommune im Kreis Gießen. Dort hatten SPD und Grüne im Dezember per Mehrheitsbeschluss eine Änderung der sogenannten Hallenbenutzungssatzung angeregt. Demnach soll die Vermietung von Liegenschaften versagt werden, wenn eine Partei oder eine ihrer Untergruppierungen vom Bundes- oder vom Landesverfassungssschutz als Verdachtsfall geführt werden.

Es gehe darum, „ein klares Zeichen“ zu setzen, „dass die Stadt Pohlheim Verfassungsfeinden, egal welcher Couleur, keine Bühne zur Verfügung stellt“. Die Menschenwürde sei wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. „Das muss sich nicht nur in Worten widerspiegeln, sondern in der Umsetzung städtischen Handelns erkennbar sein.“

Die jetzige Stellungnahme des HSGB bewegt die verantwortlichen Akteure offenbar nicht zum Umdenken. „Die Einschätzung des HSGB ist für uns zwar nicht ohne Belang, aber sie ist nicht bindend für unser politisches Wirken“, betonte der Grünen-Lokalpolitiker Michel Kögler in der Gießener Allgemeinen. Man wolle bei dem Beschluss bleiben; betroffene Organisationen müssten dann eben klagen. Bürgermeister Andreas Ruck (parteilos) erklärte dagegen, der Beschluss ergebe vor dem Hintergrund der Stellungnahme des HSGB „keinen Sinn“. Ruck hatte die Stellungnahme beim HSGB beantragt.

AfD-Abgeordneter zeigt sich erfreut

Die AfD wird in dem Beschluss des Stadtparlaments zwar nicht ausdrücklich erwähnt; offensichtlich zielt er aber auf sie. Im vergangenen Jahr hatte der Landesverband der Partei im Pohlheimer Ortsteil Dorf-Güll seinen Wahlkampfauftakt vor der Bundestagswahl abgehalten. Das wäre nach der neuen Satzung nicht mehr möglich, denn der Bundesverfassungsschutz führt die Partei bereits seit 2021 als „Verdachtsfall“.

Uwe Schulz, Chef des AfD-Kreisverbandes Gießen und Bundestagsabgeordneter, verweist gegenüber der JUNGEN FREIHEIT darauf, dass sich die AfD bereits in der Vergangenheit erfolgreich dagegen gewehrt habe, wenn ihr Hallen verweigert worden seien. Über das Ergebnis des Gutachtens sei er daher nicht überrascht. „Aber ich bin durchaus erfreut, dass die hier zutage getretenen antidemokratischen Anwandlungen seitens einiger Kommunalpolitiker in die Schranken verwiesen wurden.“

AfD-Kreisvorsitzender Schulz: „antidemokratische Anwandlungen“. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Der Hessische Städte- und Gemeindeverbund ist ein eingetragener Verein und vertritt die Anliegen der Mitgliedsstädte gegenüber Landtag und Landesregierung. Zudem leistet er für seine Mitglieder Rechtsberatung. Insgesamt gehören dem HSGB 402 kreisangehörige Städte und Gemeinden an. (ser)

Rote Karte – für die AfD oder für die Kommune? Foto: picture alliance / Andreas Arnold/dpa | Andreas Arnold
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