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Paragraph 188: Rekord: Bundeskriminalamt meldet 6.246 Fälle von angeblichen Politikerbeleidigungen

Paragraph 188: Rekord: Bundeskriminalamt meldet 6.246 Fälle von angeblichen Politikerbeleidigungen

Paragraph 188: Rekord: Bundeskriminalamt meldet 6.246 Fälle von angeblichen Politikerbeleidigungen

Wehrten sich bereits mit Paragraph 188 gegen Politikerbeleidigung: Kanzler Friedrich Merz (CDU, l.) und Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Foto: IMAGO / Future Image
Wehrten sich bereits mit Paragraph 188 gegen Politikerbeleidigung: Kanzler Friedrich Merz (CDU, l.) und Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Foto: IMAGO / Future Image
Wehrten sich bereits mit Paragraph 188 gegen Politikerbeleidigung: Kanzler Friedrich Merz (CDU, l.) und Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Foto: IMAGO / Future Image
Paragraph 188
 

Rekord: Bundeskriminalamt meldet 6.246 Fälle von angeblichen Politikerbeleidigungen

Die Zahl der Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung erreicht einen neuen Höchststand. 2025 registrierte das Bundeskriminalamt 6.246 Fälle.
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BERLIN. Die Zahl der gemeldeten Politikerbeleidigungen hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Wie es aus Zahlen des Bundeskriminalamts heißt, gingen 2025 insgesamt 6.246 Meldungen nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs ein. Damit wurden so viele Fälle registriert wie noch nie.

Zum Vergleich: Im Jahr 2024 ermittelte die Polizei in 4.439 Fällen wegen Politikerbeleidigung. 2022 waren es lediglich 1.404 Ermittlungsverfahren.

Der Straftatbestand war 2021 verschärft worden, um insbesondere Kommunalpolitiker besser vor Bedrohungen und Diffamierungen zu schützen. Viele der Ermittlungen werden durch spezielle Meldestellen ausgelöst. Eine davon war die hessische Plattform „Hessen gegen Hetze“. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat die Stelle inzwischen umbenannt und ihre Arbeit eingeschränkt. Gegenüber dem Stern erklärte Rhein, Politiker müssten aufgrund ihrer öffentlichen Rolle „zugespitzte, manchmal polemische Äußerungen und auch Beleidigungen bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen“. Die Grenze sei dort erreicht, „wo aus Worten Bedrohungen werden“. Besonders problematisch sei es, wenn Kommunalpolitiker eingeschüchtert würden.

Politiker als „Schwachkopf“ und „Pinocchio“ bezeichnet

Auch aus der Politik selbst wächst inzwischen die Kritik am Straftatbestand. Der Vorsitzende der Linkspartei, Jan van Aken, forderte eine Reform des Paragrafen. „Wenn die Menschen nicht mehr wissen, ob ihre Aussage als Kritik durchgeht oder schon eine Beleidigung darstellt, läuft das auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus“, sagte er dem Magazin. In diesem Zusammenhang sprach van Aken von einem „Sonderschutz vor Beleidigungen“ für Politiker.

Ähnlich äußerte sich bereits im Januar Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in der Süddeutschen Zeitung. Der Paragraf habe ursprünglich Kommunalpolitiker und Institutionen schützen sollen. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen“, sagte Spahn. Besonders bekannt wurde der Straftatbestand durch mehrere öffentlich diskutierte Fälle. Aufmerksamkeit erregte etwa das sogenannte „Schwachkopf-Meme“, das der inzwischen verstorbene Stefan Niehoff über den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verbreitet hatte.

Erst im Februar wurde zudem ein Verfahren gegen einen Rentner bekannt, der auf Facebook über CDU-Chef Friedrich Merz geschrieben hatte: „Pinocchio kommt nach HN“ – ergänzt um ein Emoji mit langer Nase. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren später ein. Zur Begründung hieß es, es handle sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik. (rr)

Wehrten sich bereits mit Paragraph 188 gegen Politikerbeleidigung: Kanzler Friedrich Merz (CDU, l.) und Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Foto: IMAGO / Future Image
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