PARIS. Gleich zwei Vorgänge versetzen unser Nachbarland derzeit in Unruhe: Gegen 15:00 Uhr soll heute in der französischen Nationalversammlung über zwei Mißtrauensanträge abgestimmt werden. Einer stammt von der linksextremen Partei La France Insoumise, ein weiterer vom rechten Rassemblement National. Anlaß ist ein von Präsident Emmanuel Macron befürwortetes EU-Freihandelsabkommen mit dem lateinamerikanischen Markt, Mercosur genannt, gegen das vor allem Landwirte demonstriert hatten (JF berichtete).
Ob die Mißtrauensanträge durchkommen, ist allerdings unklar. Die gemäßigt linke Parti Socialiste hat bereits im Vorfeld angekündigt, beiden Anträgen nicht zustimmen zu wollen.
Die andere mögliche Umwälzung wird in einem Pariser Gerichtssaal verhandelt. Die Präsidentschaftskandidatin des Rassemblement National, Marine Le Pen, hat gegen ihre Verurteilung vom vergangenen März (JF berichtete) Berufung eingelegt – schlägt die fehl, gilt das damals gefällte Urteil: Entzug des passiven Wahlrechts – wonach sich Le Pen bei der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 nicht aufstellen könnte – sowie eine Haftstrafe von fünf Jahren, drei davon auf Bewährung und zusätzlich eine Geldstrafe von 300.000 Euro.
Le Pen wurde für ihren Vater bestraft
Die zuständige Richterin Bénédicte de Perthuis hatte damals angegeben, sie habe das Urteil auch deswegen verhängt, um klarzumachen, daß „gewählte Volksvertreter wie alle Rechtsunterworfenen nicht von einer Vorzugsbehandlung profitieren“. Sie habe es daher als notwendig empfunden, Le Pen nicht nur mit einer Nichtwählbarkeitsstrafe, sondern auch mit einer „vorläufigen Vollstreckung“ zu versehen.
Im Juli folgte ein weiterer Schlag: Le Pen wurde verurteilt, angebliche Schulden ihres verstorbenen Vaters, Parteigründer Jean-Marie Le Pen (JF berichtete), zu begleichen. Le Pen Senior soll während seiner Zeit als EU-Abgeordneter mehr als 300.000 Euro mißbräuchlich verwendet und nie zurückgezahlt haben.
Wird Bardella der nächste Präsident?
Der Schwager und die rechte Hand von Le Pen, Philippe Olivier, hatte die Anschuldigungen im Anschluß an das Urteil scharf zurückgewiesen. Es habe „die angebliche Veruntreuung“ nie gegeben, ebenso wenig wie „Korruption oder persönliche Bereicherung“, stellte er (gegenüber der JF) klar. Das Urteil sei politisch motiviert. „Das Gericht hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, seine Beweggründe zu verbergen.“ So habe die Richterin in ihrem Urteil ausdrücklich erklärt, daß die Wahl Le Pens zur Präsidentin eine „Störung der öffentlichen Ordnung“ darstellen würde.
Ob die Nichtwählbarkeit Le Pens dem RN den Sieg kosten wird, ist allerdings unklar. Bereits kurz nach dem Urteil wurde klar, daß ihr politischer Ziehsohn Jordan Bardella mutmaßlich für die Partei antreten wird. Im November erwog dann eine Umfrage seine Chancen – mit einem deutlichen Ergebnis: Bardella würde nach damaligem Stand die kommenden französischen Präsidentschaftswahlen gewinnen, egal gegen welchen Konkurrenten er antritt (JF berichtete). (lb)





