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Verfassungsschutz in Sachsen: Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen

Verfassungsschutz in Sachsen: Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen

Verfassungsschutz in Sachsen: Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter: Gutachten zur Verfassungsschutzbeobachtung nicht herausgegeben.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter: Gutachten zur Verfassungsschutzbeobachtung nicht herausgegeben.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter: Gutachten zur Verfassungsschutzbeobachtung nicht herausgegeben Fotos: picture alliance/dpa | Robert Michael / picture alliance/dpa | Guido Kirchner / picture alliance/dpa | Robert Michael Montage: JF
Verfassungsschutz in Sachsen
 

Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen

Die AfD in Sachsen ist „erwiesen rechtsextrem“ – sagt der Landesverfassungsschutz. Doch nicht einmal das Gremium des Landtags, das den Inlandsgeheimdienst kontrolliert, bekommt das Gutachten dazu zu sehen. Was hat der Innenminister zu verstecken?
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Unwort, Umfrage, Alternativ

DRESDEN. Die sächsische Landesregierung hat sich geweigert, der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag Einblick in ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD zu gewähren. „Eine Einsichtnahme eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission in einen amtsinternen, nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Vermerk“ sei nicht zulässig, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.

Konkret geht es um ein internes Behördengutachten, das der Verfassungsschutz unter Landesinnenminister Armin Schuster (CDU) als Begründung dafür nimmt, die AfD im Freistaat als „erwiesen rechtsextrem“ einzustufen. Es ist bis heute geheim. Die AfD klagt derzeit auf Herausgabe des Papiers.

AfD-Abgeordneter vermutet politische Motivation

Auch die gesamte Kontrollkommission habe kein Recht auf Akteneinsicht, heißt es von der sächsischen Staatsregierung weiter. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständig. Ihr gehört auch der AfD-Abgeordnete Carsten Hütter an.

Der zeigte sich empört über das Vorgehen der Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen. „Zu den Standards eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört es, daß der Beschuldigte erfährt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Aus diesem Grund verlange ich weiterhin die unverzügliche Einsichtnahme des gesamten Gutachtens“, sagte Hütter. Besser wäre es, wenn das gesamte Gutachten veröffentlicht würde. Hütter vermutet, das Gutachten sei „inhaltlich jedoch derart substanzlos, daß es die AfD entlasten würde“. Damit würde die Einstufung als „erwiesen rechtsextrem“ dann als „politisch motiviert auffliegen“. (ho)

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter: Gutachten zur Verfassungsschutzbeobachtung nicht herausgegeben Fotos: picture alliance/dpa | Robert Michael / picture alliance/dpa | Guido Kirchner / picture alliance/dpa | Robert Michael Montage: JF
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