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Modellprojekt: Muezzins in Köln dürfen künftig zum Freitagsgebet rufen

Modellprojekt: Muezzins in Köln dürfen künftig zum Freitagsgebet rufen

Modellprojekt: Muezzins in Köln dürfen künftig zum Freitagsgebet rufen

Muezzinruf in Wuppertal
Muezzinruf in Wuppertal
Muezzinruf in Wuppertal Foto: picture alliance/dpa | Bernd Thissen
Modellprojekt
 

Muezzins in Köln dürfen künftig zum Freitagsgebet rufen

Die Frage, ob ein Muezzin öffentlich zum Gebet rufen darf oder nicht, sorgt immer wieder für heftige Debatten. In Köln ist der Muezzinruf künftig im Zusammenhang mit einem Modellprojekt erlaubt. Moslems seien längst fester Bestandteil der Stadt, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
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KÖLN. Die Stadt Köln hat ein Modellprojekt gestartet, durch das Moscheegemeinden künftig ihre Gläubigen zum Freitagsgebet rufen können. „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, daß in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird“, teilte Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) am Donnerstag abend mit.

„Ich freue mich, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion zu setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abzugeben“, ergänzte sie. Moslems seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft“, betonte die Politikerin. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage.“

Kritiker: Glockengeläut und Muezzinruf nicht vergleichbar

Das Modellprojekt ist demnach zunächst auf zwei Jahre befristet. Interessierte Moscheegemeinden müssen einen Antrag stellen. Die Auflagen sollen individuell angepaßt werden und in einem Vertrag festgelegt werden. Der Muezzinruf dürfe jedoch nur in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr und maximal für fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke werde je nach Lage der Moschee unterschiedlich geregelt. Nach zwei Jahren soll das Projekt ausgewertet und entschieden werden, ob aus dem Modellprojekt eine dauerhafte Regelung entstehen könne.

Die Frage, ob ein Muezzin öffentlich zum Gebet rufen darf oder nicht, sorgt immer wieder für heftige Debatten. Gerade grüne und linke Politiker fordern immer wieder entsprechende Vorstöße. In Hessen hatte die Landesregierung im Winter entschieden, daß Muezzinrufe auch ohne Erlaubnis möglich seien.

Kritiker hingegen weisen hingegen regelmäßig darauf hin, daß der islamische Gebetsruf nicht mit dem kirchlichen Glockengeläut vergleichbar sei, weil der Muezzinruf ein gesungenes Glaubensbekenntnis sei. (ls)

Muezzinruf in Wuppertal Foto: picture alliance/dpa | Bernd Thissen
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