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„Kein Recht, von Kontakt verschont zu bleiben“: Hessische Landesregierung: Muezzinrufe brauchen keine Genehmigung

„Kein Recht, von Kontakt verschont zu bleiben“: Hessische Landesregierung: Muezzinrufe brauchen keine Genehmigung

„Kein Recht, von Kontakt verschont zu bleiben“: Hessische Landesregierung: Muezzinrufe brauchen keine Genehmigung

Muezzinruf in Wuppertal
Muezzinruf in Wuppertal
Muezzinruf in Wuppertal Foto: picture alliance/dpa | Bernd Thissen
„Kein Recht, von Kontakt verschont zu bleiben“
 

Hessische Landesregierung: Muezzinrufe brauchen keine Genehmigung

Muezzinrufe sind laut der hessischen Landesregierung auch ohne Erlaubnis möglich. Die entsprechenden Anlagen seien nicht genehmigungspflichtig. Zudem gebe es kein Recht, „vom Kontakt mit abweichenden Glaubensbekundungen oder religiösen Symbolen verschont zu bleiben“.
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WIESBADEN. Muezzinrufe sind laut der hessischen Landesregierung auch ohne Erlaubnis möglich. „Für den muslimischen Gebetsruf, mit oder ohne Lautsprecher, bedarf es – entgegen der Annahme der Fragesteller ‒ keiner (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung; Genehmigungen wurden daher nicht erteilt und können daher auch nicht zurückgenommen oder widerrufen werde“, antwortete die schwarz-grüne Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion.

Zur Begründung hieß es in der Antwort, bei den für den islamischen Gebetsruf verwendeten Lautsprechern handele es sich um nicht genehmigungspflichtige Anlagen. Über eine Übersicht, in welchen hessischen Kommunen der Muezzinruf ertönt, verfüge die Regierung nicht.

Hintergrund der Anfrage war unter anderem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das im Herbst entschieden hatte, daß die Ditib-Gemeinde in der Stadt Oer-Erkenschwick wieder per Lautsprecher zum Gebet rufen darf. Ein Bewohner hatte zuvor gegen die von der Stadt erteilte immissionsschutzrechtliche Ausnahmeregelung geklagt und in erster Instanz recht bekommen.

„Kein Recht darauf, von abweichenden Glaubensbekundungen verschont zu bleiben“

Die AfD hatte in ihrer Anfrage beklagt, der islamische Gebetsruf erfolge „vielfach unter massiver Mißbilligung von Seiten der betroffenen, nicht muslimischen Bevölkerung, die in dem Muezzinruf einen Ausdruck islamischen Dominanzanspruches und einer Verletzung der eigenen religiösen und kulturellen Identität sieht“.

Die Oppositionspartei gab zudem zu bedenken, ob der Muezzinruf nicht eine Beeinträchtigung im Sinne der negativen Religionsfreiheit darstelle. Darunter versteht man die Freiheit, einen Glauben nicht haben oder ein religiöses Bekenntnis nicht abgeben zu müssen. Die hessische Regierung sah das jedoch anders: „In einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, besteht auch unter dem Aspekt der sogenannten negativen Religionsfreiheit kein Recht darauf, vom Kontakt mit abweichenden Glaubensbekundungen oder religiösen Symbolen verschont zu bleiben.“

Die fremdländischen Gebtsrufe sorgen immer wieder für politische Debatten. Die Grünen in Gelsenkirchen hatten sich vor kurzem für einen öffentlichen Muezzinruf ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag in den Integrationsrat eingebracht. (ls)

Muezzinruf in Wuppertal Foto: picture alliance/dpa | Bernd Thissen
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