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Tötungsvorsatz nicht feststellbar: Messerattacke an Heiligabend: Syrer erhält Bewährung

Tötungsvorsatz nicht feststellbar: Messerattacke an Heiligabend: Syrer erhält Bewährung

Tötungsvorsatz nicht feststellbar: Messerattacke an Heiligabend: Syrer erhält Bewährung

Mann in Handschellen
Mann in Handschellen
Mann in Handschellen (Symbolbild) Foto: dpa
Tötungsvorsatz nicht feststellbar
 

Messerattacke an Heiligabend: Syrer erhält Bewährung

Das Landgericht Chemnitz hat einen syrischen Jugendlichen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil er einen Mann an Heiligabend mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Unterdessen wurde in Leipzig ein 1999 abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan wegen Vergewaltigung einer 83jährigen verurteilt.  
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CHEMINITZ/LEIPZIG. Das Landgericht Chemnitz hat einen syrischen Asylbewerber zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil er einen Mann an Heiligabend mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Obwohl der 17jährige Alaa K. dem Opfer in die Lunge gestochen hatte, wollte das Gericht „beim jugendlichen Angeklagten keinen Tötungsvorsatz feststellen“. Auch sein Vater Mohamad K. wurde verurteilt, er hat seine sechsmonatige Haftstrafe jedoch schon durch die U-Haft verbüßt, berichtete die Bild-Zeitung.

Mohamad K. hatte am 24. Dezember des vergangenen Jahres an einer wohltätigen Veranstaltung im Gemeindeamt der sächsischen Kirchengemeinde St. Nicolai teilgenommen. Dort drängelte er sich bei der Verteilung von Kleiderspenden so lange vor, bis er rausgeworfen wurde. Er kehrte jedoch mit sechs Personen, darunter auch seinem Sohn, zurück und sorgte wieder für Ärger.

Afghane soll Rentnerin vergewaltigt haben

Er habe auf zwei Asylbewerber eingetreten und diese geschlagen. Als der 51 Jahre alte Helfer Mike W. eingriff, stach Alaa K. zu. Daraufhin wurde W. notoperiert. Vater und Sohn entschuldigten sich bei dem Opfer.

Ebenfalls in Sachsen wurde am Donnerstag ein abgelehnter Asylbewerber wegen der Vergewaltigung einer 83 Jahre alten Frau vom Leipziger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Afghane soll die schwerhörige Rentnerin im Januar von hinten zu Boden gestoßen und sich dann an ihr vergangen haben. „Allein durch den Sturz erlitt die Frau ungeheure Schmerzen, da sie mit dem Gesicht auf den Asphalt fiel und ihre Prothese brach“, schilderte die Staatsanwältin laut Bild-Zeitung bei der Anklageverlesung.

Bei der Tat sei Hamid A. stark alkoholisiert gewesen. Der 47 Jahre alte Mann war 2016 schon wegen Kindesmißbrauchs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sein Asylantrag war bereits 1999 abgelehnt worden. (zit)

Mann in Handschellen (Symbolbild) Foto: dpa
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