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Nach Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion: Herrmann hält Bayerische Grenzpolizei für verfassungskonform

Nach Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion: Herrmann hält Bayerische Grenzpolizei für verfassungskonform

Nach Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion: Herrmann hält Bayerische Grenzpolizei für verfassungskonform

Freilassing
Freilassing
Bayerische Grenzpolizei kontrolliert am Grenzübergang Freilassing Foto: picture alliance/ZUMA Press
Nach Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion
 

Herrmann hält Bayerische Grenzpolizei für verfassungskonform

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat einem wissenschaftlichen Gutachten widersprochen, wonach Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei an der deutsch-österreichischen Grenze verfassungswidrig seien. In Auftrag gegeben hatte die Expertise die Fraktion der Grünen im Bundestag.
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MÜNCHEN. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat einem wissenschaftlichen Gutachten widersprochen, wonach Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei an der deutsch-österreichischen Grenze verfassungswidrig seien. In Auftrag gegeben hatte die Expertise die Fraktion der Grünen im Bundestag.

„Das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zur angeblichen Rechtswidrigkeit der Bayerischen Grenzpolizei ist nicht nachvollziehbar und absolut haltlos“, betonte Herrmann. Es stelle die seit Jahrzehnten praktizierte erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und Freistaat Bayern in Frage.

Herrmann sieht föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt

„Wir nutzen seit jeher eine im Bundespolizeigesetz vorgesehene Öffnungsklausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen durch“, erläuterte Herrmann. Dadurch werde die föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt.

Genau zu diesem Schluß waren hingegen der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen und die Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger in ihrem Gutachten gekommen. „Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, hieß es in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung. Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem bayerischen Grenzschutz müsse daher „eingestellt werden“.

Dagegen wehrte sich der Innenminister: „Das Grundgesetz verbietet nicht, daß Sicherheitsbehörden bestmöglich zusammenarbeiten.“ Die Kontrollen an den bayerisch-österreichischen Grenzübergangsstellen seien „verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“.

Einigung zwischen Berlin und München

Im Juli hatten sich Herrmann und der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) auf gemeinsame Grenzkontrollen der bayerischen Landespolizei mit der Bundespolizei geeinigt. Diese Übereinkunft besagt, daß die Landespolizei mit Zustimmung des Bundes an bestimmten Abschnitten der Grenze tätig werden darf. Die Regelung sieht auch vor, daß die Landespolizei illegal Einreisende an die Bundespolizei übergeben muß, da nur sie mögliche Zurückweisungen anordnen könne.

Rechtsgrundlage für die Einigung war die gegenseitige Amtshilfe, die sich Bundespolizei und bayerische Polizei seit jeher leisten. Seit dem 1. Juli ist die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) aufgestellte Grenzpolizei mit rund 500 Beamten tätig. Bis 1998 verfügte Bayern schon einmal über eine eigene Grenzpolizei, die auch hoheitliche Aufgaben wahrnahm. (tb)

Bayerische Grenzpolizei kontrolliert am Grenzübergang Freilassing Foto: picture alliance/ZUMA Press
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