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Klage gegen Bildungsbehörde: Ein weiteres Stück aus dem Inklusionstollhaus

Klage gegen Bildungsbehörde: Ein weiteres Stück aus dem Inklusionstollhaus

Klage gegen Bildungsbehörde: Ein weiteres Stück aus dem Inklusionstollhaus

Inklusion
Inklusion
Inklusion: Bremer Kultusbürokratie gegen den gesunden Menschenverstand Foto: dpa
Klage gegen Bildungsbehörde
 

Ein weiteres Stück aus dem Inklusionstollhaus

In Bremen will die Bildungsbehörde die Inklusion einen Schritt vorantreiben: Nun sollen Klassen eingerichtet werden, in denen geistig Behinderte, zusammen mit körperlich und nicht behinderten Schülern auf das Abitur vorbereitet werden. Seien wir doch mal ehrlich: Ein solches Bildungsexperiment wäre zum Scheitern verurteilt, es sei denn, man senkt die Standards noch weiter ab. Ein Kommentar von Bastian Behrens.
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Cato, Palmer, Exklusiv

Vor Wut in den Tisch beißen oder herzlich darüber lachen – zwischen diesen beiden Extremen schwanken Lehrer und Eltern im Land Bremen, wenn sie mit immer neuen verrückten Ideen aus der Bremer Bildungspolitik beglückt werden. Doch jetzt ist Christel Kelm, Schulleiterin am Gymnasium Bremen-Horn, endgültig der Kragen geplatzt: An ihrem Gymnasium soll Kelm eine Klasse einrichten, in der geistig Behinderte zusammen mit körperlich behinderten und nicht behinderten Schülern auf das Abitur vorbereitet werden. Liest sich vielleicht erst mal gut, ist aber praktisch unmöglich. Deshalb verklagt ihre Schule jetzt die Bremer Bildungsbehörde. Und das hat es in Bremen noch nie gegeben!

Das Bremer Schulgesetzt hat die streitbare Schulleiterin dabei wohl auf ihrer Seite. Dort steht, daß das Unterrichtsangebot „auf das Abitur ausgerichtet“ sei und „der Unterricht im Gymnasium berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau.“ Zudem müssen die Schüler mindestens zwei Fremdsprachen erlernen.

Ein zum Scheitern verurteiltes Bildungsexperiment

Seien wir doch mal ehrlich. So ehrlich, wie die mutige Christel Kelm: Geistig Behinderte werden kaum das Anforderungsniveau erreichen, das notwendig ist, um zwei Fremdsprachen zu erlernen und sich erfolgreich auf das Abitur vorzubereiten. Das ist jedem klar, der über etwas gesunden Menschenverstand verfügt. Leider ist die sozialdemokratisierte Kultusbürokratie in Bremen damit nicht gesegnet. Seit Jahrzehnten führt sie auf dem Rücken der Schüler ein Bildungsexperiment nach dem anderen durch. Ergebnis: Bremen nimmt bei deutschlandweiten Studien zum Thema Bildung regelmäßig einen der letzten Plätze ein.

Und nun sollen also geistig Behinderte in Bremen die Abiturprüfungen bestehen und so die allgemeine Hochschulreife erlangen. Ein Stück aus dem Inklusionstollhaus fanatischer Bildungsideologen, bei dem es nur Verlierer gibt: Die geistig Behinderten können nicht in dem Maße sonderpädagogisch betreut und unterrichtet werden, wie sie es brauchen. Und ihre Klassenkameraden, die lediglich körperlich oder gar nicht behindert sind, werden sich nicht adäquat auf das Abitur vorbereiten können. Es sei denn, man senkt die Standards weiter ab. Das ist aber in Bremen kaum noch möglich.

Inklusion: Bremer Kultusbürokratie gegen den gesunden Menschenverstand Foto: dpa
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