Über dreißig Hexenpredigten hielt Martin Luther, die bekannteste und gewichtigste 1526. Der Reformator sprach über das Alte Testament und zwar über die Stelle 2. Mose 22 Vers 17. Darin heißt es: „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ Luther war von der Existenz der Hexen überzeugt. Er sah sie als Gefährder der gesellschaftlichen Ordnung. Sie mussten getötet werden.
Die Konsequenzen des Lutherschen Hexenglaubens begannen Hunderttausende von Frauen erst eine Generation nach seinem Tod zu spüren und zum Teil zu erleiden. „Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an“, dokumentierte Johannes Bugenhagen die Predigtworte seines Freundes Luther, die er in Wittenberg hielt. „Was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus dem Haus stehlen, indem sie es aus einem Handtuch, einem Tisch, einem Griff melken, das ein oder andere gute Wort sprechen und an eine Kuh denken.“
Rückblick: Bereits im Römischen Reich beginnt sich der Hexenglaube zu verfestigen. Dagegen hält das aufkommende Christentum. Der Kirchengelehrte Augustinus ist der Meinung, dass Hexen zwar mit Hilfe eines Teufelspaktes Magie, also Zauber, anwendeten. Der sei allerdings nicht von Erfolg gekrönt. Eine gezielte Verfolgung von Frauen unter dem Vorwurf der Hexerei findet 700 Jahre lang nicht statt. Die Rechtsvorschrift des Canon Episcopi aus dem Jahr 906 hält die angegebenen nächtlichen Flüge sogenannter Hexen für Wahnvorstellungen. Bis etwa 1250, also bis zum Hochmittelalter, spricht die Kirche, wenn es sich um Hexenglauben und Schadzauber dreht, sogar offiziell von Aberglauben.
Die Hexenbulle kommt
Doch Thomas von Aquin (1225–1274), einer der bedeutendsten Kirchentheoretiker des Mittelalters, ändert erstmals diese Politik. Er ist davon überzeugt, dass Hexen im bewussten Pakt mit dem Teufel Schaden anrichten. Schriften und Predigten verbreiten diese Theorien in den kommenden zwei Jahrhunderten, werden aber erst mit dem Buchdruck massenwirksam. Die Bauern und Bürger, völlig verängstigt, verlangen von der Obrigkeit, Hexen zu jagen.

Dieser Druck der Masse trifft auf verfolgungswillige Landesherren. Die Kirche sieht sich bemüßigt, Inquisitoren zum Aufspüren der Hexen durchs Land zu schicken.
In diesen Zeiten spricht der Dominikaner Heinrich (Institoris) Kramer beim Papst vor und bittet um eine Bulle. Der Wunsch wird erfüllt. Bequemerweise hat Kramer schon alles vorformuliert. Am 5. Dezember 1485 wird die sogenannte „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus von Papst Innozenz VIII. unterschrieben. Sie beginnt mit den Worten: „In unserem sehnlichsten Wunsche …“ Diese Bulle erklärt Kramer zum Inquisitor und erlaubt es ihm, Menschen zu verfolgen, anzuklagen und „an Leib und Vermögen zu strafen“.
Zunächst wird Kramer fortgejagt
Der Papst stellt sich damit klar gegen den Canon Episcopi. So aufmunitioniert geht es für den Dominikaner nach Brixen zu Bischof Georg Golser, der ihn nach Innsbruck entsendet. Dort kann der Mönch schalten und walten. Er sammelt Gerüchte, lässt Frauen inhaftieren und vernimmt sie persönlich. Seine die Sexualität der Frauen betreffenden Fragen lösen Empörung aus. Die anwesenden Juristen beschweren sich beim Bischof in Brixen und beginnen sogar, die Frauen zu verteidigen. Schließlich jagt der Bischof Kramer aus der Stadt. Eine Schmach für den Hexenjäger.
1486 schreibt er deshalb mit seinem Dominikanerbruder Jakob Sprenger den „Hexenhammer“ oder „Malleus Malificarum“. Dieser Anleitung zur Hexenverfolgung stellt Kramer als Vorwort die Hexenbulle des Papstes voran. Das ebenfalls abgedruckte Gutachten der theologischen Fakultät Köln stellt sich später als gefälscht heraus.
Nun kommt die ganze Chose in Bewegung. Im Rhein-Mosel-Raum bis nach Metz beginnt es zu brennen. Es ist auszuschließen, dass Luther den Hexenhammer nicht kannte. Der Hexenhammer erreicht bis 1523 dreizehn Auflagen. Schätzungen gehen von 10.000 gedruckten Exemplaren aus. Luther skizziert in seiner Predigt im Mai 1523 sein Frauenbild folgendermaßen: „Satan versucht alle. Adam greift er nicht an. Immer greift er uns nämlich an der Stelle an, wo er uns für schwächer hält. So hat er Eva angegriffen, nicht Adam.“
Lukas Cranach fertigt einen Holzschnitt über die Verbrennung an
Anhand mehrerer Textausschnitte stellt der Arbeitskreis Frauenkultur Leipzig Jahrhunderte später allerdings dar, dass der Reformator nicht allen Frauen eine Nähe zum Teufel unterstellt: „Er unterschied vielmehr zwischen ‘ehrlichen Weibern’ (Müttern, Schwestern, Ehefrauen) und ‘schändlichen Weibern’ (Prostituierte, Ehebrecherinnen und eben Zauberinnen). Trotz aller Unbestimmtheit in begrifflichen Fragen konzentrierte sich Luther, wenn es um die Verurteilung von Zauberei und Hexerei ging, vor allem auf die ‘alte Frau’“. Um so ein altes Weib geht es in einem spektakulären Wittenberger Verfahren.
23 Jahre nach dem Thesenanschlag des Augustinermönchs Luther 1517 an die Schlosskirche zu Wittenberg und neun Jahre nach seiner Hexenpredigt bricht in der Stadt mit ihren 2.000 Einwohnern 1540 der Hexenwahn aus. Am 29. Juni beginnt eine besonders brutale Hexenhinrichtung, über die sogar Lukas Cranach d. J., auch er wohnt in Wittenberg, einen Holzschnitt anfertigt.

Die Abdeckerin Prista Frübottin, eine alte Frau über 50 Jahre, wird gemeinsam mit einem ihrer Söhne und zwei Knechten an Eichenpfähle geschmiedet und tagelang über kleinen Strohfeuern lebendig geräuchert. Den Verurteilten wird vorgeworfen, das Wetter verhext und so die Ernte gefährdet zu haben. Ein Zauber, der zwingend nur mit Hilfe des Satans gelingt. Darüber hinaus hätten sie Weiden vergiftet, so dass Tiere tot umgefallen seien und sie die Kadaver zu Geld machen konnten.
Luther war nicht anwesend
Der Prozeß gegen die Frau zieht weitere Verfahren nach sich, mit mindestens zwei Todesopfern, allerdings beides Männer. Luther bereiste zu der Zeit Weimar und Eisenach, war nicht vor Ort. Es gibt auch keine Briefe von ihm, in denen er auf den Prozess eingeht. Allerdings gibt es eine Tischrede von 1540, in der er die Wetterkatastrophe nennt: „Wie ein böser Geist ist der Teuffel! Wie macht er so grausame wetter durch sich und seine hexen!“
Zu diesem Zeitpunkt hat die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karl V., also die Constitutio Criminalis Carolina (CCC), schon acht Jahre Rechtsgültigkeit. Sie macht das Strafrecht und das Strafprozessrecht endlich reichseinheitlich. Juristen an der Universität Osnabrück erklären diesen Schritt: „Hintergründe waren unter anderem das Spannungsverhältnis zwischen Territorial- und Reichsinteressen und durch die Reformation entstandene Glaubenskonflikte. Durch die CCC sollten Unzufriedenheit, Ungleichheit und Kriminalität der Bevölkerung entgegengewirkt werden. Zudem wurden viele Klagen an das Reichskammergericht gerichtet und oft ohne Beweis, häufig durch Folter, begründet. Dieses ungeordnete Vorgehen sollte durch die CCC als Strafprozessrecht geordnet werden.“
Wer ohne Schaden gezaubert haben sollte, durfte überleben
Sie ist ohne Frage ein Fortschritt. Es gibt schreckliche Leibstrafen, ja auch die Todesstrafe, aber nun will man „die Anwendung der Folter an frühe rechtsstaatliche Grenzen zu binden“, so Klaus Geppert, ehemaliger Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Folter durfte nur bei Vorliegen von Indizien angewendet werden. Voraussetzung für ein Urteil waren das Geständnis oder zwei Zeugen. Und die CCC sah für Zauberei, die keinen Schaden zufügte, nicht mehr zwingend die Todesstrafe vor: „Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schadenn gethon hete, soll sunst gestraft werden nach gelegennheit der sache;…“ Die strikte Anwendung der CCC hätte viele Leben retten können. Doch sie war subsidiäres Recht, bestehendes Landesrecht hatte Vorrang.
Wie viele Hexenprozesse insgesamt angestrengt wurden, ist unbekannt. Akten wurden oftmals nach Abflauen einer Welle vernichtet. Reichhaltiges Quellenmaterial an Prozessakten ist bei Soldans „Geschichte der Hexenverfolgung“ aus dem 19. Jahrhundert zu finden.
Bis zu 60.000 Opfer gab es in Europa
Soldan hielt sich mit Zahlenangaben zurück. Sein Schwiegersohn hingegen rundete die Opferzahlen flugs auf Millionen auf. Heutige Schätzungen nennen Zahlen bis zu 60.000 Opfer in Europa, davon 30 Prozent Männer. Luther trug keine Hauptverantwortung für den Hexenwahn. Er hätte ihn hierzulande nicht aufhalten können. Doch zu bedenken ist: Zu seiner Zeit spielten Hexenverfolgungen in Spanien durch die dort berüchtigte Inquisition kaum eine Rolle, ebenfalls nicht in Italien und Portugal.
Es mussten hundert Jahre ins Land gehen, bis der rheinische Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld den Mut aufbrachte und ein Buch gegen den Verfolgungswahn schrieb. In der Cautio Criminalis behauptet er zwar nicht, dass es keine Hexen gebe. Er greift aber die Hexenanklage über den Einsatz der Folter an. Trotzdem werden Hexen in Deutschland noch bis ins 18. Jahrhundert zum Tode verurteilt. Das letzte Todesurteil am 8. April 1775 in Kempten wird noch in eine Haftstrafe umgewandelt.





