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Nach Verfassungsgerichtsurteil: Steuerzahler erwartet ein sprunghafter Anstieg der Grundsteuer

Nach Verfassungsgerichtsurteil: Steuerzahler erwartet ein sprunghafter Anstieg der Grundsteuer

Nach Verfassungsgerichtsurteil: Steuerzahler erwartet ein sprunghafter Anstieg der Grundsteuer

Grundsteuer
Grundsteuer
Grundsteuer: Immobilienpreise sind teilweise stark gestiegen Foto: picture alliance
Nach Verfassungsgerichtsurteil
 

Steuerzahler erwartet ein sprunghafter Anstieg der Grundsteuer

Am gestrigen Dienstag erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für obsolet. Eine Steuerentlastung ist durch eine neue Art der Steuerfestsetzung allerdings nicht zu befürchten. Die Grundsteuer ist eine viel zu attraktive Einnahmequelle für die Kommunen.
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Am gestrigen Dienstag erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für obsolet. Da fast jeder deutsche Bürger von der Steuer betroffen ist, lohnt es sich, ihre Bedeutung zu verstehen und wohin die geforderte Änderung der Steuer führen könnte.

Die Grundsteuer ist aktuell die wichtigste Einkommensform der Kommunen in Deutschland und bringt ihnen jährlich rund 14 Milliarden Euro ein.

Die Grundsteuer fällt auf alle Grundstücke an. Sie wird von der Gemeinde festgesetzt, in der das Grundstück liegt. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der festgestellte Wert des Grundstückes nach dem Bewertungsgesetz und der von der Gemeinde festgelegte Grundsteuerhebesatz. Dieser kann abhängig von der Lage des Grundstückes sehr unterschiedlich sein, da er von der Gemeinde autonom festgelegt wird. Auf die Grundsteuer werden quartalsweise Vorauszahlungen erhoben.

Da Vermieter die Grundsteuern auf die Mieter umlegen können, ist diese Kostenposition für diese ein durchlaufender Posten. Vermieter müssen im Regelfall nur sicherstellen, daß die festgesetzten Steuern pünktlich gezahlt werden und als umzulegende Betriebskosten der Immobilie Eingang in die Nebenkostenabrechnung finden.

Immobilienwerte von 1964

Untersuchungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft zeigen, daß die Grundsteuer auf eine typische Wohnung durchschnittlich 299 Euro pro Jahr beträgt.

Grundbesitzer beschweren sich seit Jahren, daß die Steuer ungerecht sei – aus nachvollziehbaren Gründen: Die Steuer basiert auf einer veralteten Schätzmethode des Wertes einer Immobilie. Zuletzt wurden die Immobilien 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland steuerlich bewertet. Wenn die Finanzämter die Grundsteuer anno 2018 berechnen, dann auf der Grundlage der entsprechenden Immobilienwerte vor über einem halben Jahrhundert.

Der Bundesfinanzhof hatte schon 2014 Zweifel am geltenden System angemeldet. Und eine Mehrheit der Bundesländer initiierte im Jahr 2016 eine neue Art der Steuerfestsetzung. Ihr Vorschlag sah vor, daß der Immobilienwert durch eine Berechnung auf der Grundlage der Größe des Grundstücks, der Lage, der Verkehrsanbindung und der Baukosten ersetzt werden sollte. Aber sowohl Bayern als auch Hamburg blockierten die Reform, da sie befürchteten, daß sie zu einer Erhöhung der Steuern führen würde.

Laut Karlsruher Tenor müssen sich Bund und Länder bis 2019 einigen. Die neuen Steuergrundlagen sind dann bis 2024 einzuführen. „Eine ambitionierte Frist“, nach Auffassung von Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Von Bedeutung sei nun eine schnelle Entscheidung von Bundestag und Bundesrat. „Denn im Interesse der Kommunen darf nicht der Fall eintreten, daß die Grundsteuer zeitweise ausfällt.“

Höhere Zahlungen vor allem in Innenstädten möglich

Noch ist es schwer zu beurteilen, was das Urteil für den gewöhnlichen Steuerzahler bedeutet. Im Aufgabenbereich des Verfassungsgerichtes liegen lediglich Urteile über die Gültigkeit aktuell geltender Gesetze. Die Richter können nicht vorschreiben, wie neue Gesetze aussehen sollen. Aufgrund dessen ist es noch zu früh, um sagen zu können, wie das neue Bewertungsmodell aussehen könnte.

Zu befürchten ist jedoch ein sprunghafter Anstieg der Grundsteuer. Vor allem in den Innenstädten und in verkehrsgünstigen Vororten sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Es ist daher möglich, daß eine neue Art der Steuerfestsetzung zu höheren Zahlungen, beispielsweise in den angesagten Gegenden von Berlin und München führen wird.

Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) fürchtet Mehrbelastungen. „Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden“, betont der stellvertretende BdSt-Präsident, Zenon Bilaniuk. „Die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muß sie auch dafür sorgen, daß die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!“

Eine zu attraktive Einnahmequelle für die Kommunen 

Der Verband unterstützt einen Reformvorschlag der Landesregierungen von Hamburg und Bayern, nach dem lediglich die Grundstücksgröße und die Wohnfläche in das Berechnungsmodell einfließen sollen. „Das ist für den Bürger transparent und einfach umsetzbar“, sagte Bilaniuk. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung pflichtet ihm bei: „Dieses Modell ist mit geringem Bürokratieaufwand schnell zu realisieren und setzt klare Anreize für eine gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Immobilieneigentümern: Sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen und gute Kommunalwirtschaft erhöhen den Bodenwert – und damit die Steuereinnahmen.“

Bach und Bilaniuk scheinen noch guter Hoffnung zu sein. Doch Argusaugen sind angebracht. Zu attraktiv ist diese Einkommensquelle für die Kommunen und zu unabwendbar die Steuerzahlung für die Bürger, als daß die Politik hier eine Entlastung forcieren wollen würde.

Auf echte Reformen, auf wirkliche Entlastung ist kaum zu hoffen. Zumindest die Steuergesetzgebung wird ein Ende der Wohnungskrise in Deutschland mittelfristig nicht herbeiführen.

Grundsteuer: Immobilienpreise sind teilweise stark gestiegen Foto: picture alliance
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