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Amt legt keine Beschwerde ein: Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf

Amt legt keine Beschwerde ein: Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf

Amt legt keine Beschwerde ein: Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf

Keine Beschwerde gegen Niederlage gegen die AfD: Verfassungsschutzchef Sinan Selen (links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Keine Beschwerde gegen Niederlage gegen die AfD: Verfassungsschutzchef Sinan Selen (links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Keine Beschwerde gegen Niederlage gegen die AfD: Verfassungsschutzchef Sinan Selen (links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
Amt legt keine Beschwerde ein
 

Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf

Die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts war wohl zu eindeutig: Der Verfassungsschutz verzichtet auf eine Beschwerde dagegen, daß er die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen darf. Damit wird der Beschluß rechtskräftig.
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BERLIN/KÖLN. Der Beschluß des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz wird Rechtskraft erlangen. Der Inlandsgeheimdienst hätte nach der Entscheidung vom Donnerstag zwei Wochen Zeit gehabt, Beschwerde einzulegen. Doch schon jetzt erklärt das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium, darauf zu verzichten: „Eine Beschwerde gegen den Beschluß des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen“, teilte ein Sprecher der dpa mit.

„Der Verfassungsschutz gibt im Eilverfahren gegen die AfD auf!“, kommentierte Rechtsanwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei mit dem Anwalt Christian Conrad das Verfahren gewonnen hatte, auf X die Stellungnahme des Innenministeriums.

Die Richter hatten nach mehr als neun Monaten im Eilverfahren entschieden, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Sie hatten dafür nach einer Pressemitteilung des Gerichts eine elektronische Akte, die 20 Bände mit insgesamt über 7.000 Seiten betrug, beigezogen. Die Akten des BfV umfaßten ein Datenvolumen von 1,5 Terabyte. Dieser enorme Umfang und die Tatsache, daß das BfV ständig Unterlagen nachreichte, hatten zu der langen Dauer geführt.

Verfassungsschutz will sich auf Hauptverfahren konzentrieren

Für einen Eil-Beschluß hatte das Verwaltungsgericht die Entscheidung außergewöhnlich umfangreich, nämlich auf 55 Seiten, begründet. Kernsatz war, daß bei Betrachtung des Gesamtbildes der AfD die „Voraussetzungen der Einstufung und Behandlung der Antragstellerin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ nicht vorliegen.

Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Rechtsanwalt Conrad hatte der JUNGEN FREIHEIT aufgrund der ausführlichen Prüfung gesagt: „Ich gehe nach der Eilentscheidung davon aus, daß das Gericht in der Hauptsache nicht anders entscheiden wird.“

Interview mit AfD-Anwalt Christian Conrad zur Eilentscheidung gegen den Verfassungsschutz.

Das Innenministerium teilte nun mit, es werde sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Das BfV werde das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen. Solange wird der Geheimdienst die AfD weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum beobachten. Das erlaubt ihm den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem Observation und die Beschaffung von Informationen über V-Leute.

AfD sollte ausspioniert werden

Der Verfassungsschutz war unter der Leitung seines damaligen Vizepräsidenten Sinan Selen in seinem 1000seitigen Gutachten, das ausschließlich öffentliche Äußerungen von AfD-Politikern zur Grundlage hatte, zu dem Schluß gekommen, in der Partei gebe es ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis, und dies sei verfassungswidrig. Innenminister Dobrindt hatte Selen später zum Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes befördert.

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An ihrem letzten Arbeitstag im Mai 2025 hatte die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bekannt gegeben, daß der Verfassungsschutz die Gesamtpartei künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bearbeiten und ausspionieren werde. Das Gutachten blieb zunächst geheim, bis es Medien veröffentlichten. (fh)

Keine Beschwerde gegen Niederlage gegen die AfD: Verfassungsschutzchef Sinan Selen (links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
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