BREMEN. Das Verwaltungsgericht Bremen hat dem Kommissaranwärter Jaspinder Singh erlaubt, während des Dienstes einen sogenannten „Dastar“ im Dienst zu tragen. Dabei handelt es sich um eine Art Turban der hauptsächlich in Indien beheimateten Religion der Sikhs.
Der Migrant hatte sich auf die Religions- sowie Ausbildungs- und Berufsfreiheit berufen. Zuvor hatte ihm die Polizei untersagt, die religiöse Kopfbedeckung bei Einsätzen mit Bürgerkontakt zu tragen. Da er sich weigerte, musste er – während seine Studiengruppe den Außendienst des Praktikums absolvierte – im Innendienst bleiben.
Das Gericht argumentierte jetzt, „dass das verfügte Dastar-Verbot nicht auf einer hinreichenden Rechtsgrundlage beruht“. Weiter heißt es: „Das vom Polizeipräsidenten verfügte Dastar-Verbot durfte nicht auf die Uniformordnung der Polizei gestützt werden.“ Um ein Verbot zu rechtfertigen, brauche es eine gesonderte Rechtsgrundlage, die allerdings von der Innensenatorin Eva Högl (SPD) nicht erlassen worden sei. „Deshalb hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot wiederhergestellt.“ Gegen Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Grüne bejubelten Turban-Auftritt
Singh hatte bereits im Mai 2025 eine Debatte in der Hansestadt ausgelöst, als er während einer Vereidigung demonstrativ den Turban trug und zur Schau stellte. Der innenpolitische Sprecher der in Bremen regierenden SPD, Kevin Lenkeit, hatte daraufhin gefordert, eine Regelung zu erlassen, die so etwas untersagt. „Es ist klar, das politische Neutralitätsgebot gilt für alle“, betonte Lenkeit. Ähnlich hatte auch das im Bremer Landesparlament vertretende Bündnis Deutschland argumentiert.
Die Grünen dagegen bejubelten den Auftritt. „Ich sehe es als Chance, durch das Äußere als bürgernahe Polizei wieder näher an die unterschiedlichen Communities in unserer Stadt herantreten zu können“, sagte deren innenpolitischer Sprecher Michael Labetzke. (ho)





