BERLIN. Eine 73 Jahre alte Person hat am Samstagnachmittag in Berlin Pflastersteine von einer Brücke auf die Stadtautobahn A100 getreten und ist nach der Feststellung der Personalien wieder freigelassen worden. Nach ersten Informationen soll sich der Verdächtige als non-binäre Person identifizieren.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun Aufklärung, ob die sofortige Freilassung mit einer offenbar unklaren Geschlechtsbestimmung zusammenhing.
Nach offiziellen Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall kurz nach 17 Uhr auf der Kaiserdammbrücke im Berliner Stadtteil Westend. Ein Zeuge beobachtete demnach, wie die tatverdächtige Person Pflastersteine an den Rand der Brücke legte und zwei davon mit einem Fuß auf die darunter verlaufende Autobahn beförderte.
„Sollte sich herausstellen, dass die Person wegen einer unklaren Geschlechtsbestimmung auf freiem Fuß geblieben ist, dann ist das ein ganz makabrer Aprilscherz mitten im Juni. Das ist ein versuchtes Tötungsdelikt“ @Djeron7 via @bzberlin https://t.co/SY9TiMdfNp pic.twitter.com/65mIgtW0IK
— GdP Berlin (@GdPHauptstadt) June 7, 2026
Polizei konnte das Geschlecht nicht feststellen
Anschließend wählte der Zeuge den Notruf und hielt die verdächtige Person bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dabei soll diese ihn mit einem Stein in der Hand bedroht haben. Fahrzeuge wurden nach bisherigen Erkenntnissen nicht getroffen. Auf der Fahrbahn fanden Einsatzkräfte zwei Steine, die als Beweismittel sichergestellt wurden.
Die Polizei nahm die 73 Jahre alte Person fest und brachte sie für weitere Maßnahmen in ein Polizeigewahrsam. Nach Feststellung der Personalien und erkennungsdienstlicher Behandlung kam sie wieder auf freien Fuß. Die Kriminalpolizei der Direktion 2 West ermittelt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Bedrohung.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte die Freilassung scharf: „Sollte sich herausstellen, dass die Person wegen einer unklaren Geschlechtsbestimmung auf freien Fuß gesetzt wurde, wäre das ein makabrer Aprilscherz im Juni“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Wer Steine von einer Brücke werfe oder trete, begehe nach seiner Einschätzung ein versuchtes Tötungsdelikt. (rr)






