GIEßEN. Gegen vier Männer, die für eine Schießerei in der Gießener Innenstadt verantwortlich sein sollen, wurde Haftbefehl erlassen. Die Verdächtigen sollen einen 20jährigen Algerier und einen 24jährigen Türken angeschossen und lebensgefährlich verletzt haben. Die mutmaßlichen Schützen, „die sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert haben, befinden sich nunmehr in hessischen Justizvollzugsanstalten“, berichtete die Polizei am Mittwoch.
Bei den Personen im Alter von 21 bis 26 Jahren handelt es sich um türkische Staatsangehörige, wie Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger der JUNGEN FREIHEIT am Mittwoch sagte. Ihnen werden versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Drogen- und das Waffengesetz vorgeworfen.
Täter flüchteten nach Schießerei aus Gießen
Hintergrund ist laut Polizei ein Streit zwischen den vier Türken und dem 24jährigen Landsmann. Die Gruppe wollte ihn am späten Abend zur Rede stellen. Der Einschüchterungsversuch führte zu einer Prügelei.
Der bis zu diesem Zeitpunkt unbeteiligte Algerier mischte sich ein und sprühte den Angreifern laut Polizei Pfefferspray ins Gesicht. Daraufhin schossen zwei Personen aus der Gruppe dreimal auf die beiden. Der Türke wurde am Kopf und der Algerier am Bein getroffen. Sie befanden sich zwischenzeitlich in akuter Lebensgefahr.
Türken waren bereits vor ihrer Verhaftung polizeibekannt
Es folgte eine groß angelegte Suche nach der Türkenbande. „Über einen Zeitraum von etwa 20 Stunden waren über 170 Beamte verschiedener hessischer Präsidien, darunter Spezialeinheiten, sowie drei Staatsanwälte an den Maßnahmen beteiligt“, heißt es von den Sicherheitsbehörden. Unter anderem wurden die Telefone der Angreifer überwacht. Bei der Festnahme durchsuchte die Polizei in Begleitung von Spezialkräften ihre Unterkunft in Bad Wildungen und fand dabei „neben einem Kilogramm Cannabis auch drei scharfe Pistolen“.
Bereits vor ihrer Verhaftung waren die vier Ausländer wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeibekannt. Zudem verstießen sie in der Vergangenheit gegen das Aufenthaltsgesetz. Welchen Aufenthaltstatus die mutmaßlichen Täter haben, wollte die Staatsanwaltschaft gegenüber der JF auch auf mehrfache Nachfrage hin nicht mitteilen. Dies habe mit dem Fall nichts zu tun. (mas)





