NÜRNBERG. Die Bundesagentur für Arbeit hat im vergangenen Jahr mehr als 110.000 Fälle von echtem oder möglichem Sozialleistungsbetrug registriert. Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl um 6.966 Verstöße (plus 6,8 Prozent), heißt es in der internen Jahresbilanz „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGB II“, über die zuerst „Table Media“ berichtete. Für die Behörde sei das Vorgehen gegen den Missbrauch wichtig, um „diejenigen vor Vorurteilen zu schützen, die berechtigt Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erheben“, heißt es in dem Papier.
Insgesamt leitete die Behörde 133.640 Ermittlungsverfahren ein (plus 4,2 Prozent), wovon 131.872 abgeschlossen wurden (plus 6,8 Prozent). Die Jobcenter ahndeten Ordnungswidrigkeiten mit 19.410 Geldbußen, 14.567 Verwarnungen ohne und 3.458 mit Verwarnungsgeld. Weitere 35.425 Fälle gab die Behörde wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung und 9.773 Auffälligkeiten wegen des Verdachts auf andere Straftaten an die Staatsanwaltschaften weiter. Bei 27.377 Verstößen erfolgte etwa wegen Verjährung oder Geringfügigkeit keine Ahndung.
Die Strafverfolgungsbehörden verhängten Geldstrafen in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro wegen Strafanzeigen der Jobcenter. „Zudem verurteilten die Strafgerichte Personen, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder unterdrückter Angaben in betrügerischer Absicht Leistungen der Grundsicherung zu Unrecht in Anspruch genommen hatten, zu Haftstrafen von insgesamt rund 290 Jahren mit Bewährung und rund 98 Jahren ohne Bewährung.“
Jobcenter zahlen zu viel Geld aus
Zudem stellte die Agentur durch automatische Datenabgleiche fest, dass sie in 79.577 Fällen zu viel Geld auszahlte. Insgesamt wurden 61,8 Millionen Euro zu viel ausgezahlt, 300.000 Euro mehr als 2024 (plus 0,5 Prozent). 73.908 Verstöße wurden „wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat an die internen Bearbeitungsstellen für Ordnungswidrigkeiten abgegeben“.

In 61.769 Fällen (77,6 Prozent) soll das an Einkommen gelegen haben, das den Jobcentern verschwiegen wurde. Bei 11.632 Unstimmigkeiten (14,6 Prozent) habe die gesetzliche Rente zu einer Überzahlung geführt. In weiteren 4.236 Fällen (5,3 Prozent) seien Leistungen der Arbeitsförderung, wie etwa Arbeitslosengeld nach dem SGB III, verheimlicht worden. Die restlichen 1.665 Verstöße ergäben sich aus unbekannten Kapitalerträgen sowie -vermögen (2,1 Prozent) und aus 275 Fällen wegen doppelten Erhalts von Bürgergeld (0,4 Prozent).
Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug
Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) unterstellte Bundesbehörde bezieht sich in ihrer Bilanz lediglich auf 300 der 404 Jobcenter. „Da der Bundesagentur für Arbeit lediglich die Bearbeitungsergebnisse der gemeinsamen Einrichtungen zur Verfügung stehen, bildet diese Jahresbilanz nur einen Teil des bundesweiten Leistungsmissbrauchs ab.“ Bei den übrigen 104 Einrichtungen handelte es sich um zugelassene kommunale Träger. Zudem wies die Behörde auf eine „nicht quantifizierbare Dunkelziffer“ hin.
Die Nationalität der mutmaßlichen Täter wird nicht genannt. (mas)






