BERLIN. Der Bundespräsident soll 2027 rund 15.000 Euro mehr Geld erhalten als im laufenden Jahr. 2026 erhielt das deutsche Staatsoberhaupt 277.000 Euro Amtsbezüge. Im kommenden Jahr bekommt sind 292.000 Euro für das Amt vorgesehen. Das geht aus dem Regierungsentwurf der schwarz-roten Koalition für den Bundeshaushalt 2027 hervor. Die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier endet im März nächsten Jahres.
Gesetzlich sind die Bezüge des Bundespräsidenten auf zehn Neuntel des Amtsgehalts des Bundeskanzlers festgelegt. Das Aufwandsgeld, aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die Amtswohnung des Bundespräsidenten zu zahlen sind, bleibt bei 78.000 Euro.
Der Haushaltsentwurf sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 70,4 Millionen Euro für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt vor. Das sind über drei Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Personal- und Mietkosten erhöhen den Etat des Bundespräsidenten
Konkret sollen die Personalausgaben im Amt des Bundespräsidenten um 3,1 Millionen Euro auf 32,1 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind knapp 32 Millionen Euro eingeplant – 133.000 Euro mehr als 2026. Darin enthalten sind 16,8 Millionen Euro für Mieten und Pachten, ein Plus von 852.000 Euro gegenüber diesem Jahr.
Allein die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidialamtes sollen 2027 etwa 100.000 Euro mehr verschlingen als 2026 und auf 500.000 Euro steigen. Im Jahr 2025 umfassten diese Kosten noch 355.000 Euro. Auch die Versorgungsbezüge der Bundespräsidenten und deren Hinterbliebenen steigen um mehr als 100.000 Euro auf 1,01 Millionen Euro.
Auch die Versorgungsbezüge steigen
Ebenso klettern die Kosten für die Versorgung der dem Bundespräsidialamt zugewiesenen Beamten von 6,5 Millionen Euro auf sieben Millionen Euro. Die Versorgungsbezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten steigen um eine Million Euro auf knapp 4,4 Millionen Euro. Die Investitionsausgaben bleiben mit 2,1 Millionen Euro nahezu unverändert.
Hinzu kommen noch flexibilisierte Ausgaben, also jene, die innerhalb bestimmter Grenzen untereinander umgeschichtet werden oder ins nächste Jahr übertragen werden dürfen. Für Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen etwa sind 50.000 Euro veranschlagt. Für Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen stehen 260.000 Euro bereit. (rsz)






