BERLIN. Das Amtsgericht Tiergarten hat den polizeibekannten Türken Malik O., der einen 67jährigen Passanten überfahren hat, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Richter sprach den 28jährigen der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der Unfallflucht schuldig, berichtete die BZ am Mittwoch. Die Bewährungsstrafe beträgt ein Jahr und zehn Monate, zudem muss er seinen Führerschein für zwei Jahre und sechs Monate abgeben.
Der Fall ereignete sich nach dem Sieg der Türkei gegen Tschechien bei der Fußball-Europameisterschaft am 26. Juni 2024. Die türkischen Fans rasten deswegen in Autokorsos durch deutsche Innenstädte, ließen die Motoren aufheulen und schwenkten Türkeifahnen aus den Fenstern. An diesem Abend raste O. mit einem geliehenen Mercedes-AMG mit rund 100 Kilometern pro Stunde durch die Berliner Innenstadt. Erlaubt waren nur 50 Kilometer pro Stunde.
An einer Kreuzung lief der 67jährige Said T. über die Straße. O. erfasste ihn, der Mann schleuderte über 20 Meter durch die Luft. Der damals 26jährige flüchtete zunächst. Eine Stunde später stellte er sich mit seinem Vater der Polizei.
„Hör auf zu filmen, du kleiner Bastard!“
Vor Gericht erzählte der Anwalt des Rasers, dass dieser an dem Abend auf dem Weg zu seiner Freundin gewesen sei. Auf seinem Weg habe ihm eine Türkenkolonne den Weg versperrt, weswegen er an ihr vorbeigefahren sei und beschleunigt habe. Dabei sei der Fußgänger gerade über die Straße gelaufen. „Ich hab noch eine Vollbremsung gemacht, habe ihn aber erwischt“, sagte der Türke vor Gericht. „Ich habe Fehler gemacht und bereue diese.“

Dem widersprachen mehrere Zeugen. O. habe seinen Motor aufheulen lassen und sei gerast. Nach dem Aufprall habe ihn jemand gefilmt. Der Türke sei auf die Person aggressiv zugegangen und soll sie beleidigt haben. „Hör auf zu filmen, du kleiner Bastard!“
Laut einem Gutachter hätte der 28jährige 16 Meter vor dem 67jährigen halten können, wenn er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hätte. Mit der verhängten Strafe folge das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mas)






