FLENSBURG. Das Landgericht Flensburg hat eine Anklage gegen Miriam Meyer, ehemaliges Mitglied der selbsternannten Letzten Generation, nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Der 33Jährigen wurde nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. In einem 40seitigen Beschluss, der der taz vorliegt, sollen drei Richter die Entscheidung des Gerichts begründet haben. Eine kriminelle Vereinigung bestehe erst dann, wenn unter anderem die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdet wird.
Die Frau habe zwar im Jahr 2022 eine Rohöl-Pipeline der PCK-Raffinerie Schwedt in Mecklenburg-Vorpommern abgedreht. Zudem sei sie in München, Berlin und Sylt auf Flughafengelände eingedrungen. Ihr werden wegen dieser Taten Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen – auf die Einstufung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung, habe das jedoch keinen Einfluss.
Das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft wäre laut des Gerichts von den Aktionen der Letzten Generation nicht betroffen. Es soll sich lediglich um Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüche gehandelt haben.
Weitere Verfahren gegen die „Letzte Generation“ laufen
Mit diesem Beschluss widerspricht das Landgericht einer bisher unveröffentlichten Entscheidung eines Münchener Amtsgerichts. Auch durch kleinere Straftaten ist es laut dem Münchner Gericht möglich, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Als Beispiel dienten „rassistische Schmierereien nach den Pogromen in Rostock-Lichtenhagen 1992“.
Die Flensburger Richter widersprachen diesem Vergleich, weil rassistische Gewaltaufrufe nicht dasselbe wie Straßenblockaden für das Klima seien.
Weitere Verfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ laufen noch in Potsdam und München. Auch in diesen wird darüber verhandelt, ob es sich bei der Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 handelt. Die Anwältin von Miriam Meyer, Britta Eder, freute sich darüber, dass die Entscheidung des Landgerichts Flensburg Einfluss auf ähnliche Verfahren haben könnte: „Wir haben es wirklich mit einer beeindruckenden Entscheidung zu tun, die eine umfassende Prüfung des Sachverhalts darstellt“, sagte sie der taz. (mas)






