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Gefahr für Demokratie: Klöckner fordert Gehaltsentzug für politisch mißliebige Abgeordnetenmitarbeiter

Gefahr für Demokratie: Klöckner fordert Gehaltsentzug für politisch mißliebige Abgeordnetenmitarbeiter

Gefahr für Demokratie: Klöckner fordert Gehaltsentzug für politisch mißliebige Abgeordnetenmitarbeiter

Julia Klöckner (CDU), Bundestagspräsidentin, nimmt im Plenarsaal des Bundestags an der voraussichtlich letzten Sitzung vor Weihnachten und dem Jahreswechsel teil. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: Die Christdemokratin regt an unzuverlässigen Abgeordnetenmitarbeitern das Gehalt zu entziehen. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Julia Klöckner (CDU), Bundestagspräsidentin, nimmt im Plenarsaal des Bundestags an der voraussichtlich letzten Sitzung vor Weihnachten und dem Jahreswechsel teil. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: Die Christdemokratin regt an unzuverlässigen Abgeordnetenmitarbeitern das Gehalt zu entziehen. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: Die Christdemokratin regt an unzuverlässigen Abgeordnetenmitarbeitern das Gehalt zu entziehen. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Gefahr für Demokratie
 

Klöckner fordert Gehaltsentzug für politisch mißliebige Abgeordnetenmitarbeiter

Bundestagspräsidentin Klöckner will, daß politisch unerwünschte Mitarbeiter von Abgeordneten künftig nicht mehr aus Steuermitteln bezahlt werden. Seit September 2025 sind entsprechende Sicherheitsprüfungen öffentlich bekannt. Die AfD spricht von einem Angriff auf das freie Mandat.
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BERLIN. Ein derzeit öffentlich verbreitetes Schreiben der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) zur Zuverlässigkeitsprüfung von Abgeordnetenmitarbeitern hat scharfe Kritik aus der Opposition ausgelöst. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, wirft der Parlamentsmehrheit vor, der Opposition durch finanzielle Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit zu entziehen.

In dem Schreiben regt Klöckner an, das Abgeordnetengesetz zu ändern. „Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden“, argumentiert die Christdemokratin. Daher sollen Mitarbeiter von Abgeordneten, bei denen die Zuverlässigkeit verneint wurde und denen aus Sicherheitsgründen der Hausausweis oder der Zugang zu IT-Systemen des Bundestages verweigert wird, nicht mehr aus staatlichen Mitteln finanziert werden. „Derzeit sehe ich hier eine Regelungslücke“, schreibt Klöckner.

Prüfung über Polizei und Bundeszentralregister

Bereits am 17. September 2025 hatte der Bundestag bekanntgegeben, mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten Hausausweise und IT-Zugänge zu verweigern. Grundlage seien sicherheitskritische Erkenntnisse aus Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung habe es tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gegeben. Fraktionen und Anzahl der Betroffenen wurden nicht genannt.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in der Hausordnung des Bundestages geregelt. Sie erfolgt mit Einwilligung der Betroffenen unter anderem durch Abfragen in polizeilichen Informationssystemen sowie im Bundeszentralregister. Bei begründeten Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder verweigerter Einwilligung kann ein Hausausweis abgelehnt oder eingezogen werden.

Baumann warnt vor Parteienverbot durch die Hintertür

Baumann erklärte nun auf X, die geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes bedeute ein „Abwürgen von Mitarbeitergehältern“. Dies sei ein „beispielloser Angriff auf das freie Mandat – und auf die AfD, größte Oppositionspartei“. Zugleich sieht Baumann in dem Vorgang den „Versuch eines kalten Parteienverbots durch die Hintertür“. Die geplante Regelung ziele darauf ab, die parlamentarische Arbeit der AfD strukturell zu behindern, indem ihr die personelle Ausstattung entzogen werde.

Aus den bislang bekannten Unterlagen geht allerdings nicht hervor, daß sich die Maßnahme gegen bestimmte Parteien richtet. Weder das Schreiben der Bundestagspräsidentin noch die Mitteilung aus dem September 2025 benennen Fraktionen oder einzelne Abgeordnete.

Weiterhin offen ist, nach welchen Maßstäben Zweifel an der Zuverlässigkeit angenommen werden und wer diese Entscheidungen im Einzelfall trifft. Unklar bleibt zudem, wie viele Mitarbeiter bislang betroffen sind und welche Rechtsmittel den Betroffenen zur Verfügung stehen sowie ob diese aufschiebende Wirkung entfalten. Eine ähnliche Regelung, die Fraktionsmitarbeiter betreffend, beschloß im vergangenen Jahr der Landtag von Rheinland-Pfalz (JF berichtete). (sv)

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: Die Christdemokratin regt an unzuverlässigen Abgeordnetenmitarbeitern das Gehalt zu entziehen. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
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