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Niedersachsen: Interner Leitfaden zeigt Weg zum Wahlausschluss von AfD-Bewerbern

Niedersachsen: Interner Leitfaden zeigt Weg zum Wahlausschluss von AfD-Bewerbern

Niedersachsen: Interner Leitfaden zeigt Weg zum Wahlausschluss von AfD-Bewerbern

Grafik mit Niedersachsen-Karte und AfD-Logo vor einem Stapel von Aktenordnern, Darstellung des Gutachtens des Verfassungsschutzes zur AfD Niedersachsen Aktenstapel und Niedersachsen-Karte: Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD. Foto: Felix Scharnowski/ JF; verw. Bild: IMAGO / Shotshop
Grafik mit Niedersachsen-Karte und AfD-Logo vor einem Stapel von Aktenordnern, Darstellung des Gutachtens des Verfassungsschutzes zur AfD Niedersachsen Aktenstapel und Niedersachsen-Karte: Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD. Foto: Felix Scharnowski/ JF; verw. Bild: IMAGO / Shotshop
Aktenstapel und Niedersachsen-Karte: Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD. Foto: Felix Scharnowski/ JF; verw. Bild: IMAGO / Shotshop
Niedersachsen
 

Interner Leitfaden zeigt Weg zum Wahlausschluss von AfD-Bewerbern

Eine AfD-Mitgliedschaft allein soll für einen Wahlausschluss nicht reichen. Ein Leitfaden aus Niedersachsens Innenministerium zeigt jedoch, wie schnell normale Parteiarbeit zum Belastungsmoment werden kann – bis hin zum Amt als Kassenwart.
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HANNOVER. Das niedersächsische Innenministerium hat in einem internen Leitfaden Kriterien für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für Bürgermeister– und Landratsämter festgelegt. Das Papier beschreibt, wann Zweifel an einem Kandidaten so schwer wiegen können, dass ein Wahlausschuss ihn nicht zulässt.

Der Leitfaden, über den zuerst Apollo-News berichtete, betrifft vor allem AfD-Politiker, weil der niedersächsische Verfassungsschutz die Partei als extremistisch einstuft.

Zwar soll eine bloße Mitgliedschaft allein nicht automatisch reichen. Doch das Papier fasst zusätzliche „relevante Aktivitäten“ sehr weit. Dazu zählen nach dem Leitfaden nicht nur öffentliche Auftritte oder politische Aussagen. Auch Parteifunktionen auf lokaler Ebene können genügen. Genannt werden Vorsitzende, Stellvertreter und Kassenwarte. Wer also in einem AfD-Kreisverband ein Amt übernimmt, kann bereits als aktiver Unterstützer einer extremistisch eingestuften Partei gelten. Auch Wahlkandidaturen, Mandate sowie finanzielle oder organisatorische Unterstützung werden aufgeführt. Damit geraten nicht nur Spitzenfunktionäre in den Blick, sondern auch Wahlkämpfer, Spender und kommunale Parteimitglieder, die sichtbar für die AfD arbeiten.

Wer sich nicht von der AfD distanziert, verliert

Besonders weit reicht der Leitfaden beim Punkt fehlende Distanzierung. Zweifel an der Verfassungstreue können demnach auch entstehen, wenn sich ein Bewerber nicht ausreichend von politischen Konzepten oder Forderungen abgrenzt, die aus Sicht der Behörden verfassungsrechtlich bedenklich sind. Als Beispiel werden Remigrationskonzepte genannt.

Damit geht die Prüfung über Straftaten oder eindeutig extremistische Äußerungen hinaus. Entscheidend kann schon sein, ob ein AfD-Politiker aktiv für seine Partei arbeitet und ob er sich aus Sicht der Behörde deutlich genug von bestimmten Positionen entfernt.

Im Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert hatte das Innenministerium bereits mit ähnlichen Kriterien argumentiert (die JF berichtete). Sichert wollte am 13. September als Landrat im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren. Der Wahlausschuss ließ ihn jedoch nicht zu. Fünf Vertreter von SPD, CDU, FDP und Grünen stimmten gegen seine Kandidatur, nur die AfD-Vertreterin dafür. Grundlage war eine Empfehlung des SPD-geführten niedersächsischen Innenministeriums. (rr)

Aktenstapel und Niedersachsen-Karte: Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD. Foto: Felix Scharnowski/ JF; verw. Bild: IMAGO / Shotshop
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