BERLIN. Auch wenn es sich um einen Eilbeschluß und noch keine Entscheidung in der Hauptsache handelt, gilt der Richterspruch als explosiv für die politische Landschaft. So leicht scheint es nicht mehr zu sein, die AfD zu stigmatisieren oder gar zu verbieten. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat es dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen. „Die Voraussetzungen der Einstufung“, so heißt es in dem Beschluß unmißverständlich, liegen „nicht vor“.
Der für den Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte sich zurückhaltend, sagte zur Gerichtsentscheidung lediglich, diese nehme man „zur Kenntnis“. Es gelte jetzt, das Hauptsacheverfahren abzuwarten und sich darauf zu konzentrieren. Der Rechtsanwalt der AfD, Christian Conrad, geht jedoch im JF-Interview davon aus, „daß das Gericht in der Hauptsache nicht anders entscheiden wird“.
Einem AfD-Verbot erteilte Dobrindt aufgrund des Beschlusses jedoch eine sehr klare Absage: Die Hürden dafür seien noch einmal höher als für eine Einstufung durch den Verfassungsschutz. Jeder, der ein Verbot fordere, müsse dann auch „die notwendigen Grundlagen liefern“. Er selbst bleibe dabei: „Wegregieren und nicht wegverbieten“.
Schuster zum BfV: „Politisch motivierter Schnellschuß“
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU), dessen Landesamt für Verfassungsschutz die AfD im Freistaat selbst als „gesichert rechtsextrem“ einordnet, nutzte das Urteil um gegen die frühere Bundesregierung und die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auszuteilen. Diese hatte als letzte Amtshandlung, unmittelbar vor dem Regierungswechsel im Mai 2025, die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz verkündet.
Schuster sagte nun der Bild: „Mit einem politisch motivierten Schnellschuß aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen.“ Brisant: Es ist das erste Mal, daß ein deutscher Innenminister einräumt, die Verfassungsschutz-Einstufung der AfD sei „politisch motiviert“.
Thüringens Innenminister fordert weiter ein Verbotsverfahren
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sieht das anders: „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, daß die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten.“ Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er, deswegen fordere er weiterhin ein AfD-Verbotsverfahren.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht bezeichnete den Verwaltungsgerichts-Beschluß auf X als „Klatsche für Dobrindt, Faeser und den Verfassungsschutz“. Man müsse die AfD nicht mögen, „um sich darüber zu freuen, daß der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert“.
Wagenknecht ergänzte: „Daß die Gerichtsentscheidung jetzt zum Wahlkampfgeschenk für die AfD wird, liegt in der Verantwortung der Parteien, die versucht haben, ihre politische Konkurrenz mit einem beauftragten Gefälligkeitsgutachten zu bekämpfen, statt endlich zu begreifen, daß ihre eigene miese Politik die AfD immer stärker macht.“
Kubicki: „Auch das Hauptsacheverfahren wird scheitern“
Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der selbst Rechtsanwalt ist, sagte: „Aus der Begründung der Entscheidung geht eindeutig hervor: Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr hat als das, was er bisher vorgelegt hat, wird auch das Hauptsacheverfahren scheitern. Jetzt fangen unsere grünen, sozialdemokratischen und linken Freunde – die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben, sondern ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen wollten – an zu weinen, denn jetzt ist auch das AfD-Verbotsverfahren vom Tisch!“

Der Vorsitzende der Linkspartei, Jan van Aken, sieht das anders: „Das Gericht hat nicht die menschenverachtende Hetze der AfD bewertet und hat auch nicht gesagt, die AfD ist nicht rechtsextrem.“ Das Hauptsacheverfahren solle jetzt möglichst schnell entschieden werden, ergänzte er gegenüber der Bild: „Ich bin mir sicher, dann wird es auch gerichtlich bestätigt werden, was eh jeder weiß: Es handelt sich um eine rechtsextreme Partei und sie ist eine Gefahr für unser sicheres Zusammenleben.“ (fh)






