Anzeige
Anzeige

Fall Schönbohm: Gericht zerlegt Böhmermann-Sendung – ZDF steht vor Niederlage

Fall Schönbohm: Gericht zerlegt Böhmermann-Sendung – ZDF steht vor Niederlage

Fall Schönbohm: Gericht zerlegt Böhmermann-Sendung – ZDF steht vor Niederlage

Seine Recherche wurde vom Richter gerügt: ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Foto: IMAGO / Panama Pictures
Seine Recherche wurde vom Richter gerügt: ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Foto: IMAGO / Panama Pictures
Seine Recherche wurde vom Richter gerügt: ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Foto: IMAGO / Panama Pictures
Fall Schönbohm
 

Gericht zerlegt Böhmermann-Sendung – ZDF steht vor Niederlage

Nach der Sendung von Jan Böhmermann sieht ein Gericht zentrale Vorwürfe als unzulässig an und spricht von „schlampiger Recherche“ beim ZDF.
Anzeige

BERLIN/MÜNCHEN. Der Streit um die ZDF-Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat eine klare juristische Richtung bekommen. Im Verfahren zwischen dem früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm und dem Sender (die JF berichtete) zeichnete sich vor dem Oberlandesgericht München ab, dass das ZDF mit seiner Verteidigung scheitern dürfte.

Im Zentrum steht eine Sendung vom Oktober 2022, in der Moderator Jan Böhmermann den Eindruck erweckte, Schönbohm habe Nähe zu russischen Geheimdiensten.

Das Gericht stellte nun klar, dass diese Darstellung beim Publikum als Tatsachenbehauptung angekommen sei und damit eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Die Aussagen seien falsch gewesen. Der Vorsitzende Richter sprach laut Welt von „schlampiger Recherche“. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht München I mehrere Aussagen untersagt. Das ZDF ging dagegen in Berufung, ebenso Schönbohm, der zusätzlich eine Geldentschädigung fordert.

ZDF-Intendant stellte sich hinter Böhmermann

Doch auch vor dem Oberlandesgericht signalisierten die Richter, dass sie die Einschätzung der Vorinstanz teilen. Dem Sender wurde nahegelegt, die Berufung zurückzuziehen und öffentlich klarzustellen, dass keine Nähe zu russischen Geheimdiensten bestanden habe. Die juristische Bewertung trifft einen Fall mit erheblicher politischer Sprengkraft.

Nur wenige Tage nach der Ausstrahlung der Sendung hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm die Führung der Amtsgeschäfte untersagt. International verbreitete sich der Verdacht möglicher Russlandkontakte – für den Beamten begann eine Phase massiver öffentlicher Anfeindungen.

Schönbohm spricht rückblickend von einer „medialen Hinrichtung“. Sein Anwalt sieht eine gezielte Rufschädigung vor Millionenpublikum. Die Gerichte folgen dieser Bewertung zumindest teilweise: Entscheidend sei die Wirkung der Sendung gewesen. Satire dürfe zuspitzen, verliere aber ihren Schutz, wenn sie den Eindruck konkreter, nicht belegter Tatsachen erzeuge.

Auch innerhalb des Senders zeigt sich Bewegung. ZDF-Intendant Norbert Himmler hatte zunächst erklärt, kein Satz der Sendung sei falsch gewesen. Nach juristischem Druck verpflichtete er sich jedoch, entsprechende Aussagen künftig nicht mehr zu wiederholen.

Das Landgericht hatte vier von fünf beanstandeten Aussagen untersagt und ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Eine Passage ließ es als zulässige Meinungsäußerung durchgehen. Die Frage einer Geldentschädigung bleibt offen, wird jedoch auch vom Oberlandesgericht als „Grenzbereich“ eingeordnet. Ein Urteil soll am 19. Mai fallen. Für das ZDF zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Versuch, die Sendung als reine Satire zu verteidigen, vor Gericht kaum Bestand haben dürfte. (rr)

Seine Recherche wurde vom Richter gerügt: ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Foto: IMAGO / Panama Pictures
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles