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Steuerbegünstigungen: „Förderung der Toleranz“: Wenn das Finanzamt Linksextremisten für „gemeinnützig“ hält

Steuerbegünstigungen: „Förderung der Toleranz“: Wenn das Finanzamt Linksextremisten für „gemeinnützig“ hält

Steuerbegünstigungen: „Förderung der Toleranz“: Wenn das Finanzamt Linksextremisten für „gemeinnützig“ hält

Die Optik soll den Artikel zur Anerkennung eines linksextremen Vereins als „gemeinnützig“ illustrieren.
Die Optik soll den Artikel zur Anerkennung eines linksextremen Vereins als „gemeinnützig“ illustrieren.
Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde: Nicht nur ein Fall aus Göttingen wirft Fragen auf. Foto: KI / JF
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„Förderung der Toleranz“: Wenn das Finanzamt Linksextremisten für „gemeinnützig“ hält

Eigentlich dürfen die Finanzämter extremistische Gruppierungen nicht als „gemeinnützig“ einstufen. Doch die Realität sieht anders aus: Die JUNGE FREIHEIT weiß von einer linksextremen Organisation, die trotz konstanter Erwähnung im Verfassungsschutzbericht von steuerlichen Vorteilen profitiert. Ein Einzelfall?

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Steuererleichterungen für Verfassungsfeinde: Nicht nur ein Fall aus Göttingen wirft Fragen auf. Foto: KI / JF
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