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„Kampf gegen Andersdenkende“: Brandenburgs Schulen verbieten AfD-Kugelschreiber als „Propaganda“

„Kampf gegen Andersdenkende“: Brandenburgs Schulen verbieten AfD-Kugelschreiber als „Propaganda“

„Kampf gegen Andersdenkende“: Brandenburgs Schulen verbieten AfD-Kugelschreiber als „Propaganda“

An Schulen in Brandenburg sind Schreibgeräte mit AfD-Logo verboten. Symbolbild: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
An Schulen in Brandenburg sind Schreibgeräte mit AfD-Logo verboten. Symbolbild: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
An Schulen in Brandenburg sind Schreibgeräte mit AfD-Logo verboten. Symbolbild: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
„Kampf gegen Andersdenkende“
 

Brandenburgs Schulen verbieten AfD-Kugelschreiber als „Propaganda“

Ein Parteikugelschreiber, ein Button oder ein T-Shirt kann Schülern in Brandenburg künftig zum Verhängnis werden. Mehrere Schulen setzen ein entsprechendes Verbot bereits um. Was dahinter steckt.
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POTSDAM. Das Brandenburger Bildungsministerium hat Schulen darüber informiert, dass AfD-Symbole und Werbegegenstände unter das gesetzliche Verbot von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen fallen können. Damit können Schülern nicht nur Flugblätter und Aufkleber, sondern auch T-Shirts, Buttons oder Kugelschreiber mit dem Logo der Partei untersagt werden.

Mehrere Schulen haben bereits entsprechende Verbote ausgesprochen, darunter Einrichtungen in Königs Wusterhausen, Jüterbog, Kloster Lehnin, Ketzin und Wittenberge.

Das Ministerium bestätigte, die Schulen handelten aus seiner Sicht auf Grundlage des geltenden Schulgesetzes rechtmäßig. Zuerst hatte die „Märkische Allgemeine Zeitung“ über die Praxis berichtet. Grundlage ist ein 2024 eingeführter Paragraph im Brandenburger Schulgesetz. Dieser verbietet auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen das Mitführen, Zeigen, Weitergeben und Verteilen von „Kennzeichen und Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen“. Entscheidend ist eine zusätzliche Regel: Wird eine Organisation in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch bezeichnet, vermutet das Gesetz ihre Verfassungsfeindlichkeit. Aktivitäten im Rahmen des Unterrichts sind ausdrücklich ausgenommen.

Verfassungsschutz-Einstufung hat Folgen für Schüler

Genau diese Regel greift nun bei der AfD. Der Brandenburger Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ geführt. Das Bildungsministerium leitete den aktuellen Verfassungsschutzbericht am 18. August an die Schulen weiter und wies zugleich auf die Folgen des Extremismus-Paragrafen hin.

Damit unterscheidet sich die Regelung vom ohnehin geltenden Verbot parteipolitischer Werbung im Schulbetrieb. Das Schulgesetz garantiert Schülern grundsätzlich das Recht, ihre politische Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Zugleich eröffnet der Extremismus-Paragraf nun die Möglichkeit, bereits das sichtbare Mitführen eines AfD-Werbegegenstandes zu untersagen.

Das Ministerium betont, seine Information sei „keine Weisung, wie mit politischen Botschaften von Schülerinnen und Schülern umzugehen ist“. Die Einsicht der Behörde ist dennoch eindeutig: Gegenstände mit AfD-Kennzeichen können nach der Einstufung des Landesverbandes unter das gesetzliche Propagandaverbot fallen.

AfD spricht von „Kampf gegen Andersdenkende“

Die AfD wirft der Landesregierung vor, politische Meinungsäußerungen von Schülern zu unterdrücken. Der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, sprach von einem „Kampf gegen Andersdenkende“. Es dürfe nicht dazu kommen, dass alles, was mit der AfD verbunden sei, pauschal als Propaganda aus Schulen verschwinde.

Der AfD-Abgeordnete Lars Hünich bezeichnete die Vorgehensweise als faktisches Parteiverbot an Schulen. Schüler würden teilweise bereits am Eingang darauf hingewiesen, dass sie Kugelschreiber, Aufkleber oder andere Gegenstände mit AfD-Logo nicht zeigen oder benutzen dürften. Entweder müsse eine solche Regel für alle Parteien gelten oder für keine, forderte er.

Juristisch ist der Streit noch nicht beendet. Die AfD hatte bereits 2024 ein Normenkontrollverfahren gegen den Extremismus-Paragrafen des Schulgesetzes angestrengt. Eine Entscheidung steht bislang aus. Auch gegen ihre Einstufung durch den Brandenburger Verfassungsschutz geht die Partei gerichtlich vor.

An Schulen in Brandenburg sind Schreibgeräte mit AfD-Logo verboten. Symbolbild: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
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