BERLIN. Gegen den Berliner Bundestagsabgeordneten Ferat Kocak (Linkspartei) läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte der JUNGEN FREIHEIT, dass es sich um einen 47jährigen Bundestagsabgeordneten handelt. Der Neuköllner Kocak gab indes auf X zu, dass sein Büro einen Gastausweis für den Bundestag gebastelt und diesen einem Kioskbetreiber überlassen habe.
Der Bundestagsabgeordnete Ferat Koçak hat ein Social-Media-Video unter dem Motto Rollentausch und dem Titel „Ferat Tausch“ gedreht. Dabei arbeitete er einen Tag lang in einem Kiosk, während der Kioskbesitzer im Gegenzug einen Tag im Deutschen Bundestag zu Besuch war. 1/4
— Ferat Koçak (@der_neukoellner) August 26, 2026
Diese habe am 17. März versucht, mit dem Dokument ein Bundestagsgebäude zu betreten. Bei dem versuchten Zutritt soll der Betrug aufgeflogen und der Einlass verweigert worden sein. Dabei sei auch die Herkunft des Ausweises festgestellt worden.
Kocak soll von „Social-Media-Projekt“ gesprochen haben
Polizisten sollen den Abgeordneten daraufhin mit den Vorwürfen konfrontiert haben. Als Erklärung nannte er ein „Social-Media-Projekt“. Geplant gewesen sei demnach ein Rollentausch zwischen Kocak und dem Kioskbetreiber. Mit einem solchen gefälschten Dokument hätte eine dem Bundestag unbekannte Person ohne die übliche Prüfung ins Parlament gelangen können.
Die Bundestagsverwaltung teilte der JF mit, „aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Auskunft zu Vorgängen mit Bezug zu konkreten Personen“ zu geben. Allerdings verwies sie darauf, dass zur Risikoabwehr „sowohl bei der Ausstellung von Bundestagsausweisen als auch bei Gastanmeldungen eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt“ werde.
In der Vergangenheit hatte der Bundestag bereits zuvor ordentlich registrierten Mitarbeitern und Journalisten wegen Sicherheitsbedenken den Zugang verweigert. Betroffen waren zuletzt etwa ein Compact-Journalist und ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten (JF berichtete). Dabei argumentierte die Bundestagsverwaltung mit der Aufrechterhaltung der „Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages“.
Abgeordneten-Büro hat „kein Interesse“, sich zu äußern
Sollte sich gegen den 47jährigen Bundestagsabgeordneten nun der Verdacht auf Urkundenfälschung nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch bestätigen, kann dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren fällig sein.
Kocaks Büro hatte auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT „kein Interesse“, sich zu dem Fall zu äußern. (rsz)






