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Asylrecht und Strafrecht: Weshalb Deutschland straffällige Migranten nicht abschieben darf

Asylrecht und Strafrecht: Weshalb Deutschland straffällige Migranten nicht abschieben darf

Asylrecht und Strafrecht: Weshalb Deutschland straffällige Migranten nicht abschieben darf

Stacheldrahtzaun vor blauem Himmel; Symbolbild für Asylrecht und Abschiebungsregeln in der Europäischen Union. Ein Asylmigrant schlägt mit einer Eisenstange eine Frau ins Krankenhaus. Trotz Vorstrafen konnte dem Eritreer sein Schutzstatus zuvor nicht entzogen werden. Rechtlich sind der Bundesregierung die Hände gebunden. Stacheldrahtzaun an einer Sicherheitsanlage: Hohe Hürden für den Entzug des Schutzstatus. Foto: picture alliance / Zoonar | Berit Kessler
Stacheldrahtzaun vor blauem Himmel; Symbolbild für Asylrecht und Abschiebungsregeln in der Europäischen Union. Ein Asylmigrant schlägt mit einer Eisenstange eine Frau ins Krankenhaus. Trotz Vorstrafen konnte dem Eritreer sein Schutzstatus zuvor nicht entzogen werden. Rechtlich sind der Bundesregierung die Hände gebunden. Stacheldrahtzaun an einer Sicherheitsanlage: Hohe Hürden für den Entzug des Schutzstatus. Foto: picture alliance / Zoonar | Berit Kessler
Stacheldrahtzaun an einer Sicherheitsanlage: Hohe Hürden für den Entzug des Schutzstatus. Foto: picture alliance / Zoonar | Berit Kessler
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Weshalb Deutschland straffällige Migranten nicht abschieben darf

Ein Asylmigrant schlägt mit einer Eisenstange eine Frau krankenhausreif. Trotz Vorstrafen konnte dem tatverdächtigen Eritreer sein Schutzstatus zuvor nicht entzogen werden. Rechtlich sind der Bundesregierung die Hände gebunden.

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Stacheldrahtzaun an einer Sicherheitsanlage: Hohe Hürden für den Entzug des Schutzstatus. Foto: picture alliance / Zoonar | Berit Kessler
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