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Landgericht Halle: Verfahren gegen Höcke: Richter schließt Haftstrafe aus

Landgericht Halle: Verfahren gegen Höcke: Richter schließt Haftstrafe aus

Landgericht Halle: Verfahren gegen Höcke: Richter schließt Haftstrafe aus

Der deutsche Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) Björn Höcke kommt am Dienstag, 23. April 2024, zu einer Sitzung seines Prozesses wegen der angeblichen Verwendung von Nazi-Phrasen vor dem Landgericht in Halle, Ostdeutschland, an. Einer der prominentesten Vertreter der Partei Alternative für Deutschland (AfD) mußte sich am vergangenen Donnerstag wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten – Monate vor einer Landtagswahl, bei der er als Ministerpräsident kandidieren will.  Der Thüriniger AfD-Chef Björn Höcke im Gerichtssaal: Eine Haftstrafe schließt der Richter bereits aus Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Jens Schlueter
Der deutsche Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) Björn Höcke kommt am Dienstag, 23. April 2024, zu einer Sitzung seines Prozesses wegen der angeblichen Verwendung von Nazi-Phrasen vor dem Landgericht in Halle, Ostdeutschland, an. Einer der prominentesten Vertreter der Partei Alternative für Deutschland (AfD) mußte sich am vergangenen Donnerstag wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten – Monate vor einer Landtagswahl, bei der er als Ministerpräsident kandidieren will.  Der Thüriniger AfD-Chef Björn Höcke im Gerichtssaal: Eine Haftstrafe schließt der Richter bereits aus Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Jens Schlueter
Der Thüriniger AfD-Chef Björn Höcke im Gerichtssaal: Eine Haftstrafe schließt der Richter bereits aus Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Jens Schlueter
Landgericht Halle
 

Verfahren gegen Höcke: Richter schließt Haftstrafe aus

Zweiter Tag im Prozeß gegen Björn Höcke. Der Politiker weist die Vorwürfe zurück, eine verbotene Losung der SA genutzt haben. Eine Haftstrafe muß Höcke im Fall einer Verurteilung allerdings nicht fürchten.
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HALLE. Das Landgericht Halle hat am zweiten Tag der Verhandlung gegen den AfD-Politiker Björn Höcke ausgeschlossen, den Politiker im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe zu verurteilen. „Im Höcke-Strafverfahren sieht Landgericht keine Freiheitsstrafe. Damit ist Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts von Höcke ausgeschlossen“, schrieb das Rechtsmagazin Legal Tribune auf dem Kurznachrichtendienst X. Dies habe das Gericht nach einer Erörterung der Strafprozeßordnung verkündet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzenden die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraph 86a der Strafprozeßordnung vor. Konkret habe der Politiker gegen Ende einer Rede in Sachsen-Anhalt vor zwei Jahren gerufen: „Alles für die Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Bei der Aussage „Alles für Deutschland“ handelt es sich laut Ermittlern um eine zentrale Losung der SA in der Zeit des Nationalsozialismus.

Urteil über Höcke soll im Mai fallen

Höcke wies die Vorwürfe am Dienstag im Gericht zurück. Er habe nicht gewußt, daß es sich um eine verbotene Parole handele. Er sei „völlig unschuldig“. Im TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Politiker Mario Voigt hatte der Thüringer AfD-Chef den Ausspruch als „Allerweltssatz“ bezeichnet.

Mit einem Urteil wird am Dienstag nicht mehr gerechnet. Insgesamt sind mindestens vier Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte Mai gerechnet. (ho)

Der Thüriniger AfD-Chef Björn Höcke im Gerichtssaal: Eine Haftstrafe schließt der Richter bereits aus Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Jens Schlueter
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