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Nach Änderung des Geschlechtseintrags: Sexualverbrecher wird ins Frauengefängnis verlegt

Nach Änderung des Geschlechtseintrags: Sexualverbrecher wird ins Frauengefängnis verlegt

Nach Änderung des Geschlechtseintrags: Sexualverbrecher wird ins Frauengefängnis verlegt

Ein Sprechakt genügt, um als Sexualverbrecher ins Frauengefängnis zu kommen.
Ein Sprechakt genügt, um als Sexualverbrecher ins Frauengefängnis zu kommen.
Ein Sprechakt genügt, um als Sexualverbrecher ins Frauengefängnis zu kommen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt
Nach Änderung des Geschlechtseintrags
 

Sexualverbrecher wird ins Frauengefängnis verlegt

Das Selbstbestimmungsgesetz macht’s möglich: Ein verurteilter Sexgangster erklärt sich zur Frau und kommt in Thüringen vom Männer- ins Frauengefängnis. Nachdem die AfD Alarm schlägt, schaltet sich die Justizministerin ein.
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ERFURT. Ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann hat während der Haft in Thüringen das Selbstbestimmungsgesetz genutzt und seinen Geschlechtseintrag zu weiblich geändert. Daraufhin ist der zu einer mehrjährigen Strafe Verurteilte vom Männergefängnis Gräfentonna in das Chemnitzer Frauengefängnis, das für den Strafvollzug in Sachsen und Thüringen zuständig ist, verlegt worden. Das geschah bereits am 14. Juli, ist aber jetzt erst bekannt geworden.

Die AfD Thüringen kritisierte den Fall: „Das Selbstbestimmungsgesetz hat seinen ersten Praxistest im Thüringer Justizvollzug nicht bestanden und führt sich selbst ad absurdum.“ Der strafvollzugspolitische Sprecher der Fraktion, Marek Erfurth, erklärte: „Die biologische Realität verkommt zur bloßen Randnotiz.“

Bemerkenswert sei hierbei „das eigentümliche Verständnis von Selbstbestimmung“, sagte der AfD-Politiker: „Der Verurteilte darf über seinen Geschlechtseintrag bestimmen, die weiblichen Gefangenen hingegen nicht darüber, mit wem sie künftig untergebracht werden.“ Erfurth: „Deren Schutzinteressen werden zur bloßen Fußnote dieser ideologischen Gesetzgebung.“

Justizministerin will Selbstbestimmungsgesetz „nachschärfen“

Kurz darauf reagierte auch Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU). Sie erklärte, die Verlegung in ein Frauengefängnis sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt. Die Selbstbestimmung müsse „in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft“ werden, forderte sie.

Die Ministerin, die der von der Linken tolerierten Brombeer-Minderheitsregierung aus CDU, BSW und SPD angehört, sagte: „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.“ Die Politikerin ergänzte: „Wir wollen eine offensichtliche Missbrauchslücke im Selbstbestimmungsgesetz schließen.“

Einen ähnlichen Fall hatte es zunächst im Zusammenhang mit dem Rechtsextremisten Sven Liebich gegeben, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt worden war. Er hatte sein Geschlecht nach der Verurteilung ebenfalls zu weiblich geändert und nennt sich fortan Marla Svenja Liebich.

Liebich nur kurz im Frauengefängnis

Damit gilt er laut dem Selbstbestimmungsgesetz offiziell als Frau. Nachdem er nach seiner Auslieferung aus Tschechien zunächst ebenfalls in das Frauengefängnis Chemnitz gebracht worden war und dies für Empörung sorgte, wurde er noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt (die JF berichtete). Dies ist ein Männergefängnis.


Das von der Ampel-Koalition eingeführte und von der schwarz-roten Bundesregierung übernommene Selbstbestimmungsgesetz erlaubt einen jährlichen Wechsel des Geschlechts per Sprechakt vor dem Standesamt. (fh)

Ein Sprechakt genügt, um als Sexualverbrecher ins Frauengefängnis zu kommen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt
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