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Keine Grundsicherung im Ausland: Bürgergeld: Nigerianisches Paar muß 33.000 Euro zurückzahlen

Keine Grundsicherung im Ausland: Bürgergeld: Nigerianisches Paar muß 33.000 Euro zurückzahlen

Keine Grundsicherung im Ausland: Bürgergeld: Nigerianisches Paar muß 33.000 Euro zurückzahlen

Antrag auf Bürgergeld und Migrantenfamilie (Symbolbild): Ein nigerianisches Paar muß nun 33.000 Euro an Sozialleistungen zurückziehen Foto: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg | picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Antrag auf Bürgergeld und Migrantenfamilie (Symbolbild): Ein nigerianisches Paar muß nun 33.000 Euro an Sozialleistungen zurückziehen Foto: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg | picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
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Keine Grundsicherung im Ausland
 

Bürgergeld: Nigerianisches Paar muß 33.000 Euro zurückzahlen

Ein nigerianisches Paar erschleicht sich Aufenthaltsgenehmigungen und kassiert dann jahrelang Bürgergeld. Der Haken: Beide lebten nicht in Deutschland. Das Jobcenter stellt die Zahlungen ein, das Paar klagt.
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CELLE. Das Landessozialgericht für Niedersachsen und Bremen (LSG) hat entschieden, daß ein nigerianisches Paar Sozialleistungen in Höhe von 33.000 Euro zurückzahlen muß. Beide täuschten jahrelang vor, in Deutschland zu leben, um Transferleistungen zu erhalten. Nachdem das Jobcenter in Bremen die Masche erkannt hatte, die Zahlungen eingestellt und zurückgefordert hatte, klagte das Paar. Die Richter in Celle wiesen die Klage mit der Begründung, das Paar habe die Behörde und das Gericht belogen, zurück. Beide waren zur Verhandlung nicht anwesend.

Dem Urteil zufolge bezogen die Afrikaner seit 2014 Hartz IV, das heutige Bürgergeld. Der Bundespolizei fiel 2018 bei einer Einreisekontrolle anhand der Stempel auf den Pässen dann auf, daß beide seit mehreren Jahren nicht mehr in Deutschland waren. Daraufhin forderte das Jobcenter die Zahlungen zurück, denn das Paar verließ ohne Genehmigung das Land und entzog sich somit der Arbeitsvermittlung.

Nigerianer verletzten Bürgergeld-Pflichten

Beide bestritten den Auslandsaufenthalt und führten Zeugen an, die ihre Anwesenheit bestätigen sollten. Diesen schenkten die Richter keinen Glauben. Zudem sollte das Jobcenter beweisen, daß das Paar nicht in Deutschland lebte. Jedoch befand das Gericht, es gebe „keine belastbaren Nachweise“ für einen Aufenthalt in Deutschland. Daher kehrte es die Beweislast zulasten des Ehepaars um.

Als Beweismittel wurden die vom Jobcenter unbewohnte Bremer Wohnung der zwei Nigerianer sowie die etwa 20 Meldeversäumnisse angeführt. Auch die Kinder seien in Deutschland nicht zur Schule gegangen. Vielmehr habe der Mann einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma und seine Frau eine Zulassung als Juristin in Nigeria.

Der Ehemann reiste erstmals 1994 unter einem Aliasnamen nach Deutschland ein und wurde ein Jahr später abgeschoben. Durch eine Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen kam er im Zuge des Familiennachzuges 1996 erneut nach Deutschland. Nach acht Jahren endete die Ehe, zuvor hatte er jedoch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erworben. Seine derzeitige Frau kam 2006 mit einem Besuchervisum nach Deutschland. Sie haben fünf gemeinsame Kinder. (sv)

Antrag auf Bürgergeld und Migrantenfamilie (Symbolbild): Ein nigerianisches Paar muß nun 33.000 Euro an Sozialleistungen zurückziehen Foto: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg | picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
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