ACHSTETTEN. In der baden-württembergischen Gemeinde Achstetten hat eine Asylbewerberin innerhalb des vergangenen Jahres rund 20 Polizeieinsätze ausgelöst. Die Frau leide an Alkoholsucht und sorge in betrunkenem Zustand immer wieder für Ärger, berichtet die Schwäbische Zeitung. Sie werfe mit Steinen auf andere Personen, auch Kinder, beschädige Fahrzeuge, ziehe sich nackt aus, brülle herum und belästige andere. Seit April 2023 wohne sie in Achstetten.
Ein Dutzend Strafverfahren soll es gegen die Asylbewerberin mittlerweile geben beziehungsweise gegeben haben, unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung. Die meisten seien laut der Gemeindeverwaltung jedoch eingestellt worden. Ob aktuell noch Verfahren gegen die Frau anhängig sind, wolle die Verwaltung nicht sagen.
Anwohner beschweren sich beim Gemeinderat
In ihrem Artikel zitiert die Schwäbische Zeitung mehrere Bewohner der Gemeinde. „Wie weit muß es denn eskalieren? Muß erst etwas Schlimmes passieren?“, klagt demnach eine Nachbarin der Asylunterkunft, die ihre Sorgen jüngst gemeinsam mit weiteren Betroffenen dem Gemeinderat vorgetragen habe. Sie überlege sich sogar, ihr Haus wegen der Asylbewerberin zu verkaufen. „Diese Frau ist eine Gefahr für meine Familie und für meine Mieter. Ich bin es leid.“
Ein weiterer Bürger berichte davon, daß die Migrantin sein Auto mit Steinen demoliert habe. Da die Frau kein Vermögen besitze, bleibe er auf dem Schaden sitzen. Zudem empfinde auch die Achstettener Feuerwehr, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Asylbewerberunterkunft befinde, die Situation als „belastend“. Für das in Kürze stattfindende Treffen der Kreisjugendfeuerwehr müsse die Gemeinde Geld für einen Security-Dienst investieren, um die Kinder zu schützen, die an dem Treffen teilnehmen.
Wie sich die Situation lösen lassen könnte, wisse auch Bürgermeister Dominik Scholz (parteilos) nicht, denn die Gemeinde habe alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Gemeinde sei bereits im Austausch mit dem Landratsamt, der Polizei sowie der Ausländerbehörde. Zudem gebe es inzwischen eine Betreuungsperson für die Asylbewerberin, die diese bei „Behördengängen, Vermögens- und Gesundheitsvorsorge, Renten- und Sozialleistungen sowie der Beantwortung der Post“ unterstütze.
Abschiebung der Asylbewerberin ist unwahrscheinlich
Eine Untersuchung der Frau durch das Kreisgesundheitsamt habe ebenfalls schon stattgefunden. Dabei sei keine psychische Erkrankung festgestellt worden. Alkoholismus wiederum sei kein Grund für eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
„Als letztes Mittel“ habe die Gemeinde Anfang des Jahres die zuständige Ausländerbehörde in Laupheim gebeten zu prüfen, ob die Frau, deren Staatsangehörigkeit in dem Bericht nicht genannt wird, abgeschoben werden könne. Die Pressesprecherin der Stadt Laupheim soll gegenüber der Schwäbischen Zeitung betont haben, daß alle Unterlagen und Anfragen zu dem Fall an das Regierungspräsidium Tübingen weitergegeben worden seien. Dieses entscheide letztlich über eine mögliche Abschiebung.
Bürgermeister Scholz sei jedoch pessimistisch. „Nach aktuellem Kenntnisstand vermute ich, daß da wenig Hoffnung besteht“, wird er zitiert. In seinen Augen stellt der Fall ein „moralisches Staatsversagen“ dar. Gleichzeitig warne er davor, „daß solche Fälle zu rechtsextremistischen Tendenzen beitragen können“. (dh)