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BVerfG-Urteil zu Desiderius-Erasmus-Stiftung: Recht macht noch nicht reich

BVerfG-Urteil zu Desiderius-Erasmus-Stiftung: Recht macht noch nicht reich

BVerfG-Urteil zu Desiderius-Erasmus-Stiftung: Recht macht noch nicht reich

Das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkuendung in Sachen 'Desiderius-Erasmus-Stiftung' - ein rechtlicher Teilerfolg mit einem großen Aber
Das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkuendung in Sachen 'Desiderius-Erasmus-Stiftung' - ein rechtlicher Teilerfolg mit einem großen Aber
Das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkuendung in Sachen ‚Desiderius-Erasmus-Stiftung‘ – ein rechtlicher Teilerfolg mit einem großen Aber Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
BVerfG-Urteil zu Desiderius-Erasmus-Stiftung
 

Recht macht noch nicht reich

Weil die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Fördergelder vom Bund bekommt, klagte die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat nun tatsächlich entschieden, daß die Parteiförderung neu geregelt werden muß. Das ist vor allem eine Klatsche für die anderen Parteien im Bundestag. Ein Kommentar von Christian Vollradt.
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Karlsruhe hat entschieden und der AfD Recht gegeben: Der Partei wurde die Chancengleichheit verwehrt, die ihr eigentlich zustehen müßte. Daß die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung als einzige nichts von den sogenannten „Globalzuschüssen“ abbekommt, mit denen die anderen parteinahen Stiftungen aus dem Steuersäckel reichlich bedacht werden, behindert die AfD im politischen Wettbewerb.

Für die Klägerin ist das zweifellos ein Erfolg. Das höchste deutsche Gericht bestätigt mit seinem Urteil vom heutigen Mittwoch schwarz auf weiß, was Abgeordneten (und Mitgliedern) der AfD in vielerlei Form sauer aufstößt: Daß Regeln, die lange unangefochten galten, mit einem Mal willkürlich außer Kraft gesetzt werden, um einen Konkurrenten auszuschalten, den man als störend empfindet.

Teilerfolg für die AfD

Ob es um die Frage eines Vizepräsidenten im Bundestag geht, um Mitgliedschaften in öffentlichen Gremien oder die Vorsitzposten von Ausschüssen. Und eben darum, „dauerhaft ins Gewicht fallende politischen Grundströmungen“ auch in Sachen finanzieller Förderung zu berücksichtigen.

Anders als bei vorigen Klagen, teilten die Roten Roben diesmal die Auffassung der AfD und zeigten dem Gesetzgeber die rote Karte: so geht´s nicht weiter! Der Bundestag muß für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen nun eine gesetzliche Grundlage schaffen. Schluß mit Gutdünken, Schluß mit Kungelrunden im kleinen Kreis der exklusiven Profiteure.

Rechtlich hat die AfD am Ende vielleicht trotzdem das Nachsehen

Soweit, so gut. Doch nun kommt das Aber. Anzunehmen, daß die übrigen Fraktionen im Bundestag angesichts dieser Klatsche aus Karlsruhe nun in sich gehen und der AfD das ihr zustehende Stückchen vom Kuchen gönnen werden, wäre weltfremd. Im Stillen hatte die Bundestagsmehrheit doch längst mit diesem Ergebnis gerechnet und seine Folgen entsprechend eingepreist.

Höhe der Fördergelder für die Parteistiftungen im Jahr 2022 – die Rechtsgrundlage muss nun geändert werden
Höhe der Fördergelder für die Parteistiftungen im Jahr 2022 – die Rechtsgrundlage muss nun geändert werden Grafik: picture alliance/dpa/dpa Grafik | dpa-infografik GmbH

Der Bundestag wird ein Stiftungsgesetz beschließen – das steht ohnehin schon im Koalitionsvertrag. Dort wird man dann eine Klausel einbauen, die den Ausschluß der AfD-nahen Stiftung ermöglicht. Auf ein solches Hintertürchen hat das Verfassungsgericht bereits hingewiesen: Der Gesetzgeber könne in die Wettbewerbslage eingreifen, indem er Voraussetzungen für die Förderung schafft.

Monty Python läßt grüßen

Dafür komme „insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht“. An diesem Hebel – Stichwort: Verfassungsschutz – werden die übrigen Fraktionen ansetzen. Der AfD bleibt dann nur erneut wieder der Gang nach Karlsruhe. Der lange Weg juristischer Auseinandersetzungen ist also mit diesem Tag nicht vorbei, sondern dauert fort.

In Kurzform bedeutet der heutige Richterspruch: Die AfD – und mit ihr die Desiderius-Erasmus-Stiftung – bekommt zwar Recht; ob sie aber in Zukunft dauerhaft staatliche Fördergelder bekommt, darf bezweifelt werden. Ein bißchen erinnert das an jene legendäre Szene in „Monty Python´s Leben des Brian“, in der die Protagonisten einen grundlegenden Beschluß fassen: Auch derjenige, der keine Babys bekommen kann, weil ihm von Natur aus die Gebärmutter fehlt, hat ein Recht, Babys zu bekommen. Ein großer Schritt für die Gleichberechtigung, der praktisch allerdings folgenlos bleiben dürfte.

Das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkuendung in Sachen ‚Desiderius-Erasmus-Stiftung‘ – ein rechtlicher Teilerfolg mit einem großen Aber Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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