Die unvorstellbare Summe von einer halben Milliarde Euro Steuergeld fließen Jahr für Jahr in Stiftungen von Parteien. Aller Parteien? Nein, denn die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung geht bislang leer aus. Am kommenden Mittwoch könnte das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlung ändern.
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Es ist eigentlich unglaublich: die in meinen Augen undemokratischen Parteien erhalten für ihre Stiftungen seit Jahren immer mehr Millionenbeträge und die einzige wirklich demokratische Partei soll weiterhin leer ausgehen!
Das zeigt, daß Ausgrenzungen, Diffamierungen und Verleumdungen in unserer Post-Demokratie viel mahr Gewicht hat.
Na ja, nun hatte die AfD bisher kaum die Möglichkeit, das Grundgesetz, das Versammlungsrecht, das Passgesetz oder das Asylrecht zu brechen. Sie haben bisher nicht das geltende Recht mit Füssen getreten und sind daher keine offensichtlichen Verfassungsgegner wie die anderen Parteien. Wenn ich in diesem Zusammenhang mal von „Verfassung“ reden darf.
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Das Bundesverfassungsgericht. Hier wird über die finanzielle Förderung der DES entschieden Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck