HAMBURG. Die Hamburgische Bürgerschaft hat für die Aufnahme einer sogenannten Antifa-Klausel in die Verfassung der Hansestadt gestimmt. Am Mittwoch votierten die regierenden Sozialdemokraten und Grünen zusammen mit der CDU dafür, berichtete die das Hamburger Abendblatt. Endgültige Fakten sollen in der zweiten Lesung Anfang März geschaffen werden.
In der Präambel der Verfassung soll es künftig heißen, der Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus sowie „jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ sei das Ziel der Stadt. Weiter lautet der neue Verfassungstext: Hamburg stelle „sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen“.
AfD äußert Kritik
Die AfD-Fraktion hatte das Vorhaben zuvor scharf kritisiert und einen Volksentscheid über die Verfassungsänderung verlangt. Denn dieser Vorgang stelle „eine tiefgreifende Änderung unserer Verfassungsidentität dar und ist ein Einfallstor für weitere ideologische Umformungen der Verfassung“, beklagte der Abgeordnete Krysztof Walczak. So stehe zu befürchten, „daß beispielsweise legitime Kritik an illegalen und straffälligen Migranten künftig als ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit’ verfassungsfeindlich gebrandmarkt wird“.
Gegenüber der JF äußerte sich Walczak zum Mitwirken der CDU an der Verfassungsänderung. „Daß die CDU jetzt Gesinnungsklauseln wie den Kampf gegen ‚gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ in einen Verfassungstext schreibt, spricht Bände.“ Seine eigene Partei habe sich als einzige Kraft zur antitotalitären Verfassungstradition bekannt.
Die Hamburger Linksfraktion äußerte sich ambivalent zum Votum. Einerseits zeigte sie sich zufrieden zur Aufnahme des Kampfes gegen Rassismus und Antisemitismus. Ein Problem habe sie allerdings mit dem Begriff „totalitäre Ideologien“, twitterte die Fraktion.
📜 @CansuOezdemir: „Wir begrüßen die Aufnahme des Kampfes gegen #Rassismus und #Antisemitismus in die #Verfassung, außerdem die Aufnahme der Werte #Vielfalt und #Weltoffenheit. Die Bezugnahme auf den Begriff ‚totalitäre Ideologien‘ stößt bei uns aber auf Kritik.“
— Linksfraktion Hamburg (@LinksfraktionHH) February 15, 2023
Hamburger Antifa-Klausel ist kein Einzelfall
Hamburg steht mit seinem Ansinnen nicht allein. Andere Bundesländer veränderten in den vergangenen Jahren bereits ihre Verfassungen für den „Kampf gegen Rechts“. In Brandenburg gibt es seit 2013 eine Antirassismus-Klausel in der Verfassung, gegen die die CDU ihren Widerstand schließlich aufgegeben hatte: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen“, heißt es in Artikel 2.
In Berlin darf sich gemäß Artikel 37 nicht auf die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit berufen, „wer die Grundrechte angreift oder gefährdet, insbesondere wer nationalsozialistische oder andere totalitäre oder kriegerische Ziele verfolgt“.
Sachsen-Anhalt verfügt seit 2020 über eine Antifa-Klausel in der Verfassung. Der neue Artikel 37a lautet: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“ (ag)