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Ein Stück mehr China: Die Akte Faeser als Beispiel für den Demokratie-Abbau

Ein Stück mehr China: Die Akte Faeser als Beispiel für den Demokratie-Abbau

Ein Stück mehr China: Die Akte Faeser als Beispiel für den Demokratie-Abbau

Nancy Faeser und der abgesetzte Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm. Seine Absetzung offenbart dunkle Machenschaften.
Nancy Faeser und der abgesetzte Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm. Seine Absetzung offenbart dunkle Machenschaften.
Nancy Faeser und der abgesetzte Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm. Seine Absetzung offenbart dunkle Machenschaften Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Ein Stück mehr China
 

Die Akte Faeser als Beispiel für den Demokratie-Abbau

In einer funktionierenden Demokratie wäre Nancy Faeser längst arbeitslos. Der Fall Schönbohm zeigt eindrücklich: Recht und Gesetz interessieren die Innenministerin nicht. Dabei geht es längst um mehr als das Schicksal eines Beamten.
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Das Vorgehen des Innenministeriums (BMI) gegen einen renommierten Beamten stellt sich als eine Kette von erheblichen Rechtsbrüchen dar. Neue Enthüllungen über deren mögliche Hintergründe und verborgene Machenschaften kommen täglich hinzu. Im Zusammenhang mit dem sich entfaltenden Klimaschutz-Regime wie den Corona-Maßnahmen hatte sich gezeigt, daß der politisch-mediale Komplex inzwischen auch das wissenschaftliche System steuert; die Faeser-Schönbohm-Affäre läßt nun deutlich werden, daß es auch einen geheimdienstlich-administrativ-medialen Komplex gibt. Die Sinisierung (Angleichung an China) der Bundesrepublik schreitet unter der Ampel machtvoll voran.

Die Rechtsbrüche sind kaum zu zählen: Nachdem Arne Schönbohm von einem für seine Unseriosität bereits bekannten Fernsehmoderator grundlos als Einflußagent Moskaus hingestellt wird, schweigt das BMI hierzu, statt sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht schützend vor den Beamten zu stellen. Als Schönbohm auf dem Dienstweg öffentlichen Beistand einfordert, reagiert es darauf mit dem Verbot, sich gegen die Anschuldigungen Böhmermanns öffentlich zu verteidigen. 

Faeser und Böhmermann: Muß die Innenministerin zurücktreten? Foto: JF-Montage
Faeser und Böhmermann: Muß die Innenministerin zurücktreten? Jetzt abstimmen. Foto: JF-Montage

Kurz darauf ruft einer von Faesers Staatssekretären Schönbohm an und rät ihm, sein Amt „freiwillig“ aufzugeben – ansonsten werde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Dies beantragt der Beamte dann von sich aus, da er nichts zu verbergen hat. Das Verfahren wird – mangels Anfangsverdacht – niemals durchgeführt. Als die Vorermittlungen – die gesetzwidrig nicht nach längstens drei Monaten abgeschlossen werden, sondern sich über sieben Monate erstrecken – einfach nichts ergeben, befiehlt die Ministerin einem leitenden Beamten, durch den Verfassungsschutz irgendwie „außerhalb des Dienstwegs“ belastendes Material beschaffen zu lassen. Ob dann etwa Schönbohm oder sein Umfeld auch observiert oder abgehört worden sind, ist derzeit noch unklar.

Die Innenministerin verstrickt sich in Lügen

Zu zwei deswegen anberaumten Sondersitzungen des Innenausschusses und zur Plenarsitzung des Bundestages erschien Faeser nicht und meldete sich krank; zugleich nahm sie Wahlkampftermine in Hessen wahr. Der Bild-Zeitung wollte sie, anders als den Parlamentariern, dann Rede und Antwort stehen; ihre Interview-Behauptung, Schönbohm sei gar nicht wegen des angeblichen Vertrauensverlustes in der Öffentlichkeit infolge der Böhmermann-Anwürfe, sondern wegen fachlicher Inkompetenz entlassen worden, erwies sich schnell als dreiste Lüge. Deren wahrer Kern allerdings darin bestand, daß Faeser zuvor vergeblich versucht hatte, einen solchen Vorwurf gegen Schönbohm konstruieren zu lassen.

Denn inzwischen ist klar, daß Faeser den Sohn des CDU-Politikers Jörg Schönbohm bereits lange vor den öffentlichen Anschuldigungen im ZDF im Herbst 2022 loswerden wollte – und zu diesem Zweck ein Geheimdossier über ihn zusammenstellen ließ, das dessen Ablösung vorbereiten sollte. Unklar ist hingegen, ob der Anlaß des Rauswurfs dann zufällig eintrat – oder ob die Böhmermann-Sendung gar vom Innenministerium bestellt worden war. 

Denn nachweislich hat eine Staatssekretärin Faesers im Frühjahr 2023 mehrmals mit Böhmermann telefoniert; die hierfür seitens des Innenministeriums gelieferte Begründung ist völlig unglaubhaft, da sie die Arbeit an einem Projekt betrifft, für das die Staatssekretärin bereits seit einem halben Jahr nicht mehr zuständig war und in das sie sich nicht hätte einmischen dürfen. Diese geheimnisvollen Telefonkontakte waren seitens des Innenministeriums bereits im November 2022 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hin eingeräumt worden, wurden durch das Ministerium dann aber im Juni 2023 auf eine Anfrage der Unionsfraktion hin geleugnet.

Faesers Verhalten dürfte strafbar sein

Das Verhalten Faesers dürfte gleich mehrere Straftatbestände erfüllen. Daß sie ab Januar 2023 die Ermittlungen gegen Schönbohm weitertreiben ließ, obwohl sich am Ende der Dreimonatsfrist für disziplinarische Vorermittlungen gezeigt hatte, daß es keine Belastungsmomente gab, dürfte auf die Verfolgung Unschuldiger hinauslaufen; ähnliche Einschätzungen haben übrigens Beamte ihres Ministeriums in mittlerweile bekanntgewordenen Aktenvermerken festgehalten. 

Das Verlangen gegenüber einem Untergebenen, ihr „außerhalb des Dienstweges“ kompromittierende Unterlagen aus dem Geheimdienstbereich zu verschaffen, könnte zumindest eine Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses bilden. Und: Ein Disziplinarverfahren ist durchzuführen, wenn ein Anfangsverdacht auf ein Dienstvergehen besteht, und hat ansonsten zu unterbleiben; da seine Durchführung also nicht in das Belieben der Behörde gestellt ist, ist es ausgeschlossen, damit zu „drohen“. 

„Teuflisch ist, wer das Reich der Lüge aufrichtet und andere Menschen zwingt, in ihm zu leben“

Außerdem: Die angebliche Erschütterung des öffentlichen Ansehens eines Beamten oder seiner Behörde durch haltlose Behauptungen eines TV-Hampelmanns kann niemals Grund für die Entziehung des Amtes sein, sondern allenfalls Tatsachen und Verdachtsmomente, die Untersuchungen aus Anlaß dieser Behauptungen ergeben haben mögen. Denn sonst hätte es ja der wegen der Rundfunkfreiheit ohnehin gerichtlich schwer zu belangende öffentlich-rechtliche Rundfunk allein in der Hand, durch Ausstrahlung von „Satire“-Sendungen zu bestimmen, wer in Deutschland Behördenpräsident werden oder bleiben kann.

Bundesinnenministerin Faeser muß sofort zurücktreten! Und in einer halbwegs funktionierenden parlamentarischen Demokratie – wir sind freilich mittlerweile in einer gelenkten Postdemokratie mit Regenbogenfahne angekommen – hätten Presse und Rundfunk schon längst dafür gesorgt. Ob ihr servil-aggressiver Paladin, der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang, ebenfalls gehen muß, entscheidet sich, wenn erst bekannt ist, was genau seitens des Verfassungsschutzes unternommen worden ist, um Schönbohm auszuforschen und zu kompromittieren. „Teuflisch ist, wer das Reich der Lüge aufrichtet und andere Menschen zwingt, in ihm zu leben“, hat der Sozialphilosoph Arnold Gehlen einst geschrieben, „der Teufel (…) ist der Gott, in dem die Lüge nicht Feigheit ist, wie im Menschen, sondern Herrschaft“.

JF 38/23

Nancy Faeser und der abgesetzte Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm. Seine Absetzung offenbart dunkle Machenschaften Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
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