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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Handydaten von Asylbewerbern dürfen nur in Sonderfällen ausgewertet werden

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Handydaten von Asylbewerbern dürfen nur in Sonderfällen ausgewertet werden

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Handydaten von Asylbewerbern dürfen nur in Sonderfällen ausgewertet werden

Frauen mit islamischen Kopftüchern stehen auf der Insel Lesbos Schlange. Die Asylbewerber hoffen, nach Europa zu kommen.
Frauen mit islamischen Kopftüchern stehen auf der Insel Lesbos Schlange. Die Asylbewerber hoffen, nach Europa zu kommen.
Asylbewerber aus Afghanistan auf der Insel Lesbos (Symbolbild) Foto: picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 

Handydaten von Asylbewerbern dürfen nur in Sonderfällen ausgewertet werden

Eine Asylbewerberin reiste mit einem afghanischen Ausweis ohne biometrische Daten ein. Den Behörden reichte das nicht aus und ordneten ein Auslesen des Handys zur Prüfung der Identität an. Das ist künftig nicht mehr erlaubt.
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BERLIN. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf nur in Sonderfällen digitale Datenträger, wie beispielsweise Handys, von Asylbewerbern auswerten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Hintergrund des Urteils ist die Klage einer afghanischen Staatsangehörigen, die 2019 in Deutschland einreiste. Bei ihrer Einreise hatte die Klägerin eine Heiratsurkunde und eine „Tazkira“, ein von afghanischen Behörden ausgestelltes Ausweisdokument ohne biometrische Daten, vorgelegt.

Mildere Mittel hätten ausgereicht

Da sie jedoch keinen gültigen Paß oder Paßersatz vorweisen konnte, forderte das Bundesamt die Asylbewerberin zur Herausgabe ihres Mobiltelefons auf. Nach kurzfristiger Auslesung und Datenspeicherung erhielt sie das Mobiltelefon zurück. Eine „rechtswidrige“ und „unverhältnismäßige“ Aktion, wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschied.

Die Auswertung der Handydaten wäre nur dann zulässig gewesen, wenn die Prüfung der Identität der Frau nicht über „mildere Mittel“ möglich gewesen wäre, urteilte das Gericht. Die Heiratsurkunde und die „Tazkira“ hätten zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Personenidentität ausgereicht. (lb)

Asylbewerber aus Afghanistan auf der Insel Lesbos (Symbolbild) Foto: picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou
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