BERLIN/SIGMARINGEN. Im Rechtsstreit um die Entlassung eines Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) hat das Bundesverteidigungsministerium erneut eine juristische Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab nach mündlicher Verhandlung vergangene Woche der Klage des betroffenen Berufssoldaten statt und hob seine Entlassung auf.
Das Verteidigungsministerium hatte dem Oberstleutnant vorgeworfen, bei seiner Ernennung zum Berufssoldaten in den neunziger Jahren eine frühere, kurzzeitige Mitgliedschaft in einer politischen Jugendorganisation verschwiegen und so die Bundeswehr „arglistig getäuscht“ zu haben. Diesen Vorwurf hielten die Richter für nicht stichhaltig. Nach ihrer Ansicht war die entsprechende Mitgliedschaft sowohl den Vorgesetzten als auch der Personalverwaltung nach ihrer Einschätzung bereits frühzeitig bekannt gewesen, weshalb eine Entlassung hierauf nicht gestützt werden konnte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Schon 2020 hatte das Gericht im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes dem Offizier Recht gegeben und festgestellt, daß die von der Truppe angeführten Gründe nicht ausreichen, den Berufssoldaten nach über 30 Dienstjahren zu entlassen. Eine Beschwerde des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr gegen diese Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen.
Mit dem aktuellen Urteil war der frühere Leiter der Kommandoausbildung am KSK-Standort in Calw nun auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich. Eine schriftliche Begründung der Kammer liegt noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (vo)