Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Bundeswehr: Gericht: KSK-Offizier zu Unrecht entlassen

Bundeswehr: Gericht: KSK-Offizier zu Unrecht entlassen

Bundeswehr: Gericht: KSK-Offizier zu Unrecht entlassen

KSK-Soldat bei einer Übung 2021: Juristische Ohrfeige für politische Führung des Bundeswehr Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
KSK-Soldat bei einer Übung 2021: Juristische Ohrfeige für politische Führung des Bundeswehr Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
KSK-Soldat bei einer Übung 2021: Juristische Ohrfeige für politische Führung des Bundeswehr Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Bundeswehr
 

Gericht: KSK-Offizier zu Unrecht entlassen

Auf dem Höhepunkt der Kampagne um angebliche rechtsextreme Netzwerke im Kommando Spezialkräfte hatte die Bundeswehr einen KSK-Elitesoldaten fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt entschied. Das Urteil ist eine weitere juristische Niederlage für die politische Führung der Streitkräfte.
Anzeige

BERLIN/SIGMARINGEN. Im Rechtsstreit um die Entlassung eines Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) hat das Bundesverteidigungsministerium erneut eine juristische Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab nach mündlicher Verhandlung vergangene Woche der Klage des betroffenen Berufssoldaten statt und hob seine Entlassung auf.

Das Verteidigungsministerium hatte dem Oberstleutnant vorgeworfen, bei seiner Ernennung zum Berufssoldaten in den neunziger Jahren eine frühere, kurzzeitige Mitgliedschaft in einer politischen Jugendorganisation verschwiegen und so die Bundeswehr „arglistig getäuscht“ zu haben. Diesen Vorwurf hielten die Richter für nicht stichhaltig. Nach ihrer Ansicht war die entsprechende Mitgliedschaft sowohl den Vorgesetzten als auch der Personalverwaltung nach ihrer Einschätzung bereits frühzeitig bekannt gewesen, weshalb eine Entlassung hierauf nicht gestützt werden konnte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Schon 2020 hatte das Gericht im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes dem Offizier Recht gegeben und festgestellt, daß die von der Truppe angeführten Gründe nicht ausreichen, den Berufssoldaten nach über 30 Dienstjahren zu entlassen. Eine Beschwerde des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr gegen diese Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen.

Mit dem aktuellen Urteil war der frühere Leiter der Kommandoausbildung am KSK-Standort in Calw nun auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich. Eine schriftliche Begründung der Kammer liegt noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (vo)

KSK-Soldat bei einer Übung 2021: Juristische Ohrfeige für politische Führung des Bundeswehr Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles