KÖLN/MANNHEIM. Im Streit um die Entlassung eines Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) hat die Bundeswehrführung eine weitere juristische Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies eine Beschwerde des Personalamts der Bundeswehr zurück und bestätigte damit den Beschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen.
Das hatte als erste Instanz in dem Fall Ende Juli entschieden, daß die Gründe, die das Personalamt angeführt hatte, nicht ausreichen, den Berufssoldaten nach über 30 Dienstjahren zu entlassen. Der Oberstleutnant und frühere Leiter der Kommandoausbildung am Standort des KSK in Calw, dem Ende Januar vergangenen Jahres vom Kommandeur der Division Schnelle Kräfte die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten worden war, erhielt danach rückwirkend wieder sämtliche Bezüge. Dies hat nun das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs mit seinem Beschluß bestätigt.
Zuvor hatte der Stabsoffizier schon einen juristischen Erfolg gegenüber seinem Dienstherrn vor dem zuständigen Truppendienstgericht erzielt, das bereits seine Suspendierung wegen kritischer Äußerungen in sozialen Netzwerken über die Asylpolitik für Unrecht erklärt hatte. Den aktuellen Beschluß des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs werten Beobachter als Hinweis darauf, daß der KSK-Offizier auch im Hauptsacheverfahren gute Chancen hat, einen juristischen Erfolg gegen das Personalamt der Bundeswehr und damit gegen das Bundesverteidigungsministerium zu erzielen. (vo)