Das Thema sexuelle Minderheiten in der Gesellschaft und damit deren öffentliche Wahrnehmung rückt seit Jahren mehr und mehr in den Vordergrund. Seitdem nun für die Grünen auch zwei transsexuelle Abgeordnete im Bundestag sitzen, wird deren Geschlechtsidentität auch Thema auf der größten innenpolitischen Bühne.
Neben Debatten, die sich beispielsweise darum drehen, wann eine Frau eine Frau ist, geht es im Alltag um juristische Auseinandersetzungen. Die können beim sogenannten Deadnaming, wenn Transsexuelle bei ihrem alten Vornamen angesprochen werden, mitunter sehr hohe Ordnungsgelder nach sich ziehen.
In Berlin droht nun der Humboldt-Universität (HU) Ärger. Denn die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte am Dienstag dort eine Beanstandung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz ein. Der Vorgang ist die Voraussetzung für eine Verbandsklage gegen die Hochschule. Dazu sammelt die Nichtregierungsorganisation bereits Verbündete und richtete einen Klagefonds ein.
Berlin ist Vorreiter bei Antisdiskriminierung
Der Vorwurf der GFF lautet, die Humboldt-Universität verweigere ihren trans-, intersexuellen und nicht binären Studenten beispielsweise in ihrem Studierendenausweis ihre gewünscht Geschlechtsidentität zu führen, sofern noch keine amtliche Namensänderung vorliegt. Die Universität „verstößt klar gegen das Diskriminierungsverbot“, beanstandete die GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista.
Breaking: Heute reichen wir unsere erste Beanstandung nach dem neuen Berliner #Landesantidiskriminierungsgesetz #LADG ein. Die @HumboldtUni muss #trans, #inter und #nichtbinär|en Studierenden einen Ausweis ausstellen, der ihrer Identität entspricht. https://t.co/p0Gisfe1Ll pic.twitter.com/ZY1uG20cqC
— Freiheitsrechte.org – GFF (@freiheitsrechte) February 22, 2022
Durch den aktuellen Zustand führten „alltägliche Anlässe wie eine Ticketkontrolle in der U-Bahn zu diskriminierenden Situationen: Die Betroffenen müssen sich zu wahrgenommenen Unterschieden zwischen ihrer dokumentierten und ihrer tatsächlichen geschlechtlichen Identität erklären. Diese Zwangsoutings sind belastend und diskriminierend.“
Aufgrund des seit 2020 bestehende Landesantidiskriminierungsgesetz besteht in der Bundeshauptstadt die Möglichkeit, mittels Klagen auch gegen staatliche Stellen wie Polizei und Behörden vorzugehen. Im Gegensatz dazu beschränkt sich das bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf den privaten Bereich.
Ampelkoalition will freie Geschlechtswahl
Andere Berliner Hochschulen wie die Freie Universität oder die Technische Universität seien da bereits weiter, äußerte Da Costa gegenüber dem Tagesspiegel. Dort können Studenten demnach bereits ihren Wunsch-Vornamen auf Hochschuldokumenten eintragen lassen. Daher könne sie das Zögern der HU nicht nachvollziehen.
In den USA kann seit dem vergangenen Juni jeder Amerikaner ohne medizinisches Gutachten seinen Geschlechtseintrag im Paß frei wählen. Das soll nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP auch hierzulande bald möglich sein. So sieht es der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor. Bis dahin könnte auf Berliner Gerichte wohl noch Mehrarbeit wegen Diskriminierungsklagen von sexuellen Minderheiten zukommen.