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Humboldt-Universität: Wunschnamen: Berliner Studenten könnten zum Justizfall werden

Humboldt-Universität: Wunschnamen: Berliner Studenten könnten zum Justizfall werden

Humboldt-Universität: Wunschnamen: Berliner Studenten könnten zum Justizfall werden

Regenbogenflagge auf der Humboldt Universität: Symbolpolitik reicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Regenbogenflagge auf der Humboldt Universität: Symbolpolitik reicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Regenbogenflagge auf der Humboldt Universität: Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Humboldt-Universität
 

Wunschnamen: Berliner Studenten könnten zum Justizfall werden

Die Debatten um Geschlechteridentitäten hat längst die Bundespolitik erreicht und sorgt auch im Parlament für ideologische Auseinandersetzungen. Im profanen Alltag ergeben sich daraus mitunter juristische Konflikte, so auch an der Berliner Humboldt-Universität.
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Das Thema sexuelle Minderheiten in der Gesellschaft und damit deren öffentliche Wahrnehmung rückt seit Jahren mehr und mehr in den Vordergrund. Seitdem nun für die Grünen auch zwei transsexuelle Abgeordnete im Bundestag sitzen, wird deren Geschlechtsidentität auch Thema auf der größten innenpolitischen Bühne.

Neben Debatten, die sich beispielsweise darum drehen, wann eine Frau eine Frau ist, geht es im Alltag um juristische Auseinandersetzungen. Die können beim sogenannten Deadnaming, wenn Transsexuelle bei ihrem alten Vornamen angesprochen werden, mitunter sehr hohe Ordnungsgelder nach sich ziehen.

In Berlin droht nun der Humboldt-Universität (HU) Ärger. Denn die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte am Dienstag dort eine Beanstandung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz ein. Der Vorgang ist die Voraussetzung für eine Verbandsklage gegen die Hochschule. Dazu sammelt die Nichtregierungsorganisation bereits Verbündete und richtete einen Klagefonds ein.

Berlin ist Vorreiter bei Antisdiskriminierung

Der Vorwurf der GFF lautet, die Humboldt-Universität verweigere ihren trans-, intersexuellen und nicht binären Studenten beispielsweise in ihrem Studierendenausweis ihre gewünscht Geschlechtsidentität zu führen, sofern noch keine amtliche Namensänderung vorliegt. Die Universität „verstößt klar gegen das Diskriminierungsverbot“, beanstandete die GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista.

Durch den aktuellen Zustand führten „alltägliche Anlässe wie eine Ticketkontrolle in der U-Bahn zu diskriminierenden Situationen: Die Betroffenen müssen sich zu wahrgenommenen Unterschieden zwischen ihrer dokumentierten und ihrer tatsächlichen geschlechtlichen Identität erklären. Diese Zwangsoutings sind belastend und diskriminierend.“

Aufgrund des seit 2020 bestehende Landesantidiskriminierungsgesetz besteht in der Bundeshauptstadt die Möglichkeit, mittels Klagen auch gegen staatliche Stellen wie Polizei und Behörden vorzugehen. Im Gegensatz dazu beschränkt sich das bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf den privaten Bereich.

Ampelkoalition will freie Geschlechtswahl

Andere Berliner Hochschulen wie die Freie Universität oder die Technische Universität seien da bereits weiter, äußerte Da Costa gegenüber dem Tagesspiegel. Dort können Studenten demnach bereits ihren Wunsch-Vornamen auf Hochschuldokumenten eintragen lassen. Daher könne sie das Zögern der HU nicht nachvollziehen.

In den USA kann seit dem vergangenen Juni jeder Amerikaner ohne medizinisches Gutachten seinen Geschlechtseintrag im Paß frei wählen. Das soll nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP auch hierzulande bald möglich sein. So sieht es der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor. Bis dahin könnte auf Berliner Gerichte wohl noch Mehrarbeit wegen Diskriminierungsklagen von sexuellen Minderheiten zukommen.

Regenbogenflagge auf der Humboldt Universität: Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
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