BERLIN. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hat die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen kritisiert. „Wir sehen keine Notwendigkeit einer Ausdehnung des Tatbestandes, im Gegenteil war diese Vorschrift bereits in der bisher geltenden Fassung höchst problematisch“, sagte er gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
In der vergangenen Woche hatten die Ampelkoalition und die Unionsparteien den entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches ergänzt. So heißt es dort neuerdings, daß auch das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe stehen, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Verstöße gegen den neuen Absatz sollen nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Mit Blick auf den aktuellen Krieg in Osteuropa sprach Brandner von einer „Lex-Ukraine“. Er warf der Bundesregierung vor, „in einer undemokratischen Nacht- und Nebelaktion die Meinungsfreiheit in Deutschland ein weiteres Stück eingeschränkt“ zu haben. (ag)