BAUTZEN. Der stellvertretende Landrat des sächsischen Kreises Bautzen, Udo Witschas, hat angekündigt, die geplante Impfpflicht für das Klinik- und Pflegepersonal nicht umzusetzen. Das Gesundheitsamt des Landkreises werde ab dem 16. März den Mitarbeitern „in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot, kein Betretungsverbot erteilen“, sagte Witschas laut der Nachrichtenagentur AFP am Montag abend vor Demonstranten in Bautzen.
Zur Begründung gab der CDU-Politiker, der für den Geschäftsbereich Gesundheit zuständig ist, an: „Wer soll oder wird sich um diese Pflegebedürftigen, hilfsbedürftigen Menschen in unseren Kliniken und Pflegeeinrichtungen denn kümmern, wenn sie nicht mehr da sind?“
Landrat fordert Aufhebung der Impfpflicht
Zuvor hatte sich der Bautzener Landrat Michael Harig an Ministerpräsident Michael Kretschmer (beide CDU) gewandt und gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verschieben oder vollständig aufzuheben. „Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist nicht gegeben.“ Die sächsische AfD forderte alle Landkreise in dem Freistaat auf, dem Beispiel Bautzens zu folgen.
Die Ampel-Koalition hatte eine Impfpflicht gegen das Coronavirus für alle Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche beschlossen, die ab 16. März in Kraft tritt. Laut dem Robert-Koch-Institut sind derzeit rund acht Prozent des Klinikpersonals ungeimpft.
Der Patientenschützer Eugen Brysch rechnet nicht damit, daß sie alle kündigen oder rausgeschmissen werden. Dennoch gab er gegenüber der Bild am Sonntag zu bedenken: „Wer ungeimpft ist und wegen der Impfpflicht seinen Job aufgibt, kommt nicht wieder zurück.“ Zudem warnte er vor einem drastischen Engpaß: „Wenn bis zu zehn Prozent der Mitarbeiter im Gesundheitsbereich aufhören, können 200.000 Kranke und Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden.“
Caritas und Patientenschützer warnen
Auch die Caritas Altenhilfe hatte sich für eine Aussetzung der Impfpflicht ausgesprochen. „Angesichts der relativ milden Verläufe durch die Omikron-Variante und der aktuellen Personalverknappung ist eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nicht mehr vertretbar und muss ausgesetzt werden, bis es eine Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht gibt“, sagte eine Sprecherin der Welt am Sonntag.
Es sei zwar richtig, daß die Impfquote in den meisten Einrichtungen bei rund 90 Prozent liege. Daraus folge aber, daß jeder zehnte Mitarbeiter ab Mitte März nicht mehr eingesetzt werden könnte. „Wir haben definitiv keinen zehnprozentigen Personalpuffer, der das noch ausgleichen könnte.“ (ls)