MAGDEBURG. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt hat den Landesverband der AfD als Verdachtsfall eingestuft. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, können damit ab sofort die mehr als 2.200 Mitglieder auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Dazu gehören unter anderem die Anwerbung und der Einsatz von sogenannten V-Leuten, das Verfolgen von Finanzströmen sowie das Abhören, Mitlesen und Überwachen der Kommunikation von AfD-Mitgliedern und -Funktionären.
Nach Thüringen und Brandenburg ist Sachsen-Anhalt damit der dritte Landesverband, der vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet wird. Auch der sächsische Verfassungsschutz plant eine Hochstufung der AfD im Freistaat zum Verdachtsfall. Dem Bericht nach gilt diese Bewertung bereits seit dem 12. Januar. Als Grund wird demnach ein Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz angeführt, das der AfD Sachsen-Anhalt Angriffe auf die Menschenwürde vorwirft und ihr bescheinigt, den demokratischen Rechtsstaat abzulehnen.
Laut dem ARD-Hauptstadtstudio kommt die Entscheidung nicht überraschend, da die AfD auf ihrem Landesparteitag in Dessau im vergangenen Herbst den Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider in den Landesvorstand gewählt habe. Tillscheider gilt als einer der führenden Vertreter des offiziell aufgelösten rechten „Flügels“ der AfD. Die AfD stellt die größte Oppositionsfraktion im Magdeburger Landtag.
Auch auf Bundesebene droht Hochstufung
Auch auf Bundesebene steht eine neue Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz bevor. Mehreren Berichten zufolge will die Behörde die Gesamtpartei zum Verdachtsfall hochstufen. Hiergegen klagt die AfD jedoch. Wie am Montag bekannt wurde, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung abgegeben, seinen Erkenntnisstand über die AfD so lange nicht öffentlich zu machen, bis das Verwaltungsgericht Köln in der Sache entschieden habe.
Vergangene Woche hatte ein von der JF veröffentlichter Zwischenbericht des Berliner Verfassungsschutzes für Schlagzeilen gesorgt. In diesem hatte die Behörde der Partei bescheinigt: „In der Gesamtschau der aufgeführten Belege und Erkenntnisse sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin ersichtlich, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen können.“
Nach Bekanntwerden des Gutachtens kündigte die Berliner Senatsverwaltung für Inneres Konsequenzen an. Unter anderem werde man Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gegen unbekannt stellen. Zudem wurde der zuständige Referatsleiter im Verfassungsschutz von Innensenator Andreas Geisel (SPD) freigestellt. Gleichzeitig betonte Geisels Haus, der erstellte Zwischenbericht weise methodische Fehler und fachliche Unzulänglichkeiten auf. (krk)