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Sicherheitsbehörde: Verfassungsschutz: AfD Sachsen soll Verdachtsfall werden  

Sicherheitsbehörde: Verfassungsschutz: AfD Sachsen soll Verdachtsfall werden  

Sicherheitsbehörde: Verfassungsschutz: AfD Sachsen soll Verdachtsfall werden  

Wimpel der AfD: Der sächsische Verfassungsschutz will den Landesverband vom Prüffall zum Verdachtsfall hochstufen
Wimpel der AfD: Der sächsische Verfassungsschutz will den Landesverband vom Prüffall zum Verdachtsfall hochstufen
Wimpel der AfD: Der sächsische Verfassungsschutz will den Landesverband vom Prüffall zum Verdachtsfall hochstufen Foto: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Sicherheitsbehörde
 

Verfassungsschutz: AfD Sachsen soll Verdachtsfall werden  

Der sächsische Verfassungsschutz will den AfD-Landesverband in dem Freistaat als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Bislang galt er als „Prüffall“ auf Rechtsextremismus. Durch das Vorhaben würde die Partei einer vollständigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz näher rücken. Die AfD in Brandenburg klagt unterdessen gegen den Geheimdienst.
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DRESDEN. Der sächsische Verfassungsschutz will den AfD-Landesverband in dem Freistaat als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Laut Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hat die Behörde bereits Sachsens Ministerpräsidenten Roland Wöller (CDU) über ihr Vorhaben informiert. Das Innenministerium soll keine Einwände gegen das Vorhaben geäußert haben.

Bislang galt die sächsische AfD als Prüffall auf Rechtsextremismus. Durch die Hochstufung als Verdachtsfall würde sie einer vollständigen Beobachtung durch den Verfassungsschutz näher rücken. Dann könnte sie mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht werden.

Grund für das Vorhaben seien parteiinterne Entwicklungen. In dem AfD-Landesverband hätten immer mehr völkische Mitglieder die Oberhand gewonnen. Bei drei Abgeordneten soll der Verfassungsschutz gesicherte Anhaltspunkte zu rechtsextremen Tendenzen haben. Diese bezögen sich sowohl auf deren Äußerungen, wie auch auf ihre Verbindungen zu anderen Organisationen. Auch in Thüringen war der AfD-Landesverband Anfang des Jahres als Verdachtsfall eingestuft worden.

Brandenburger AfD-Fraktion klagt gegen Verfassungsschutz

Die Brandenburger AfD-Fraktion wehrt sich unterdessen mit einer Normenkontrollklage derzeit gegen die Bezeichnung „verfassungsfeindlich“. Der dortige Landesverband war im Juni ebenso zum Verdachtsfall erklärt worden.

Die Klage richtet sich gegen das Verfassungsschutzgesetz des Landes. Darin ist geregelt, daß die Behörde öffentlich über verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren darf, wenn „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der brandenburgischen AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, warf dem Verfassungsschutz des Landes vor, seine Partei zu diffamieren. Der „Regierungsschutz“ müsse gestoppt werden, forderte Hohloch auf Twitter.

(zit)

Wimpel der AfD: Der sächsische Verfassungsschutz will den Landesverband vom Prüffall zum Verdachtsfall hochstufen Foto: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
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