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Tödlicher Messerangriff in Munderkingen: Herkunftsloser Täter, namenloses Opfer

Tödlicher Messerangriff in Munderkingen: Herkunftsloser Täter, namenloses Opfer

Tödlicher Messerangriff in Munderkingen: Herkunftsloser Täter, namenloses Opfer

Messerattacke
Messerattacke
Messeattacke (Archivbild): Foto: picture alliance/Photo Alto
Tödlicher Messerangriff in Munderkingen
 

Herkunftsloser Täter, namenloses Opfer

Beinahe zeitgleich mit der Tat in Würzburg sticht im baden-württembergischen Munderkingen ein 24jähriger seinen 54jährigen Arbeitskollegen nieder. Das Opfer stirbt. Beim Täter handelt es sich um einen afghanischen Asylbewerber, der bereits abgeschoben werden sollte. Warum schweigen Staatsanwalt und Polizei über die Hintergründe der Tat?
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Die tödliche Messerattacke von Würzburg wirkt in Deutschland noch immer nach. Trauer mischt sich mit Erklärungsversuchen. Integrationsdebatten wechseln sich mit wütenden Forderungen nach einer verschärften Abschiebepraxis ab. Was jedoch kaum jemand weiß: Beinahe zeitgleich, nur einen Tag vor der Tat in Würzburg, kam es auch im baden-württembergischen Munderkingen zu einem tödlichen Messerangriff durch einen abgelehnten Asylbewerber. Der Fall schaffte es jedoch nur in die Regionalpresse. Warum?

Polizei und Staatsanwaltschaft Ulm hatten am 24. Juni bekanntgegeben: „Ein Mann“ sei an jenem Donnerstag „seinen Verletzungen erlegen“. Demnach „soll es gegen neun Uhr zu einem Streit in einer Firma zwischen einem 24jährigen und einem 54jährigen gekommen sein“. Der Jüngere habe den Älteren niedergestochen. Die Polizei habe den Täter daraufhin am Arbeitsplatz festgenommen.

Was sich aber genau vor Ort abspielte und wer genau in die tödliche Auseinandersetzung involviert war, blieb in der Pressemitteilung zunächst unbekannt. Einen Tag später hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft: Das Amtsgericht habe gegen „den Mann“ einen Haftbefehl erlassen. Zudem sei „im Hinblick auf die Frage seiner Schuldfähigkeit ein Sachverständiger mit der Erstellung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens beauftragt“ worden.

Täter sollte abgeschoben werden

Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT handelt es sich bei dem Täter um einen 24jährigen Asylbewerber aus Afghanistan, der seit drei Jahren in der Nachbargemeinde Hausen am Bussen untergebracht war. Der bereits abgeschoben werden sollte. Und der bereits polizeilich in Erscheinung getreten war. Auf Nachfrage mauert die Staatsanwaltschaft. Sie schweigt über nähere Angaben zum Täter. Auch zum Opfer will man nichts sagen.

Doch warum gibt es keine Informationen zur Herkunft des Messerstechers von Seiten der Behörden? Die Nationalität erscheine „für die aktuelle Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht relevant“, teilt die Staatsanwalt der JF mit. Hat die Öffentlichkeit gerade mit Blick auf die Tat in Würzburg kein Recht darauf zu erfahren, welchen Hintergrund der Täter hat? Sind Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr verpflichtet, Medien jene Auskünft zu geben, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe benötigen?

Auf eine erneute Nachfrage verweist die Staatsanwaltschaft Ulm auf eine „Interessenabwägung“ und eine im Februar 2021 beschlossene „gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Innenministeriums über die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafverfolgungssachen“. Demnach kann die Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Erwähnung finden, „sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht“.

Doch nach Beurteilung des Staatsanwalts sei dies in Munderkingen „nicht der Fall und kann auch nicht mit anderen schwerwiegenden Fällen wie dem tragischen Vorfall in Würzburg generalisierend begründet werden“. Diese Einschätzung könne sich natürlich ändern, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Auch eine Anfrage bei der Firma Hahl Filaments, auf deren Werksgelände es zu der tödlichen Messerattacke kam, bleibt ergebnislos. Das Unternehmen will aus Gründen laufender Ermittlungen nichts sagen.

Bericht hinter Bezahlschranke

Es ist nicht das erste Mal, daß die Staatsanwaltschaft Ulm Informationen bewußt zurückhält. Im März 2020 hatte die Behörde Anklage gegen drei Afghanen, einen Iraner und einen Iraker
wegen zehnfacher Vergewaltigung einer 14jährigen im Oktober 2019 erhoben. In einer ersten Pressemitteilung vom 12. November 2019 sprach man zwar von fünf Asylbewerbern im Alter von 14 bis 26 Jahren.

Zu möglichen Vorstrafen der Asylbewerber wollte die Staatsanwaltschaft Ulm im Zuge der Berichterstattung jedoch nichts sagen, wie der Focus berichtete. Auch genauere Angaben über die Hausdurchsuchungen bei den Tatverdächtigen blieben aus – „aus Opfer- und Jugendschutzgründen“. Das Gericht verurteilte drei Angeklagte später wegen Vergewaltigung, einen wegen Beihilfe zur Vergewaltigung.

Das Interessante in Munderkingen ist jedoch: Ein Bericht in der Schwäbischen Zeitung, der am vergangenen Montag hinter einer Bezahlschranke erschien, hatte bereits mehrere Informationen preisgegeben. Demnach sei der Asylantrag des Afghanen vor rund eineinhalb Jahren abgelehnt worden. Daraufhin habe sich der 24jährige „aus Furcht vor der Rückkehr in seine Heimat nach Frankreich und Italien abgesetzt“. Plötzlich jedoch habe er wieder in Hausen am Bussen vor der Tür gestanden. Woraufhin ihm in der freistehenden Unterkunft erneut ein Platz gewährt wurde.

Zugleich widersprach die Geschäftsführung der Munderkinger Firma Hahl Filaments, wo Täter und Opfer zusammen arbeiteten, der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Es habe zuvor keinen Streit zwischen den beiden gegeben. Auch von einem schon länger schwelenden Konflikt wisse man nichts. Niemand könne sich erklären, weshalb der 24jährige das 54jährige Opfer vor den Augen der Belegschaft in der Frühstückspause niedergestochen habe. Der Täter, der als „nett und bei den Kollegen beliebt“ beschrieben wird, sei laut dem Bericht jedoch eine zeitlang in einer psychiatrischen Klinik in Sigmaringen behandelt worden.

„Ich hätte nie gedacht, daß er überhaupt dazu fähig sein könnte“

Bereits 2019 hatte sich der CDU-Ortsbürgermeister von Hausen am Bussen, Hans Rieger, in einem Artikel der Südwest-Presse über die drohende Abschiebung des Afghanen beklagt. Solange das Verfahren laufe, dürfe er nicht arbeiten. „Das brennt mich“, sagte Rieger damals. Der Mann sei arbeitswillig, dürfe aber nicht und könne in der Folge seine Miete nicht länger bezahlen. Dafür müsse die Allgemeinheit aufkommen.

Wie denkt er heute über die Angelegenheit? Er könne sich die Tat „einfach nicht erklären“, bedauert Rieger im Gespräch mit der JF. „Als Bürgermeister habe ich mich sehr intensiv um den jungen Mann gekümmert, ihm geholfen, wenn er eine Not gehabt habe. Ich hätte nie gedacht, daß er überhaupt dazu fähig sein könnte, so eine Tat zu begehen. Wir haben in unserer Gemeinde alles getan zur Integration.“

Glaubt Rieger einen Fehler gemacht zu haben, als er den Afghanen nach seiner Ausreise nach Italien und Frankreich wieder vor Ort aufnahm? „Nein“, antwortet der CDU-Bürgermeister. „Er mußte ja froh sein, wieder in eine Unterkunft wie in Hausen am Bussen zurückkehren zu können. Sonst wäre er auf der Straße gelandet.“ Zugleich bestätigt Rieger, daß eine Abschiebung nach Afghanistan im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht aufgehoben wurde – wegen einer veränderten Rechtslage. Vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis Außenstelle Ehingen erhielt der Afghane dann eine Duldung. Somit konnte er auch wieder in Munderkingen arbeiten gehen.

Türkische Zeitungen berichten

Zumindest durch die türkische Community vor Ort hat das Opfer mittlerweile einen Namen und ein Gesicht erhalten. Denn beim 54jährigen Necip Ö., der durch den Messerangriff tödlich verletzt wurde, handelt es sich um einen nach Deutschland einwanderten Türken, der schon lange im Betrieb tätig war. Er sei nach dem Angriff seines Kollegen bei der Arbeit verstorben, berichtete die türkischsprachige Facebookseite „Ulm ve Cevresi Ölüm ilanlari“, auf der Nachrufe für verstorbene Einwanderer aus Ulm und Umgebung gelistet werden.

Beim SWR hingegen gibt es keine genaueren Informationen über Täter und Opfer. In einer kurzen Meldung werden lediglich die Angaben aus der Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei benannt. Hat der öffentlich-rechtliche Regionalsender, der ja alle Möglichkeiten hätte, vor Ort nähere Informationen zu besorgen, nachgehakt und recherchiert? Eine Anfrage der JF wird vom Landessender kurz und knapp beantwortet: „Die Meldung entstand am 24. Juni auf Basis einer Polizei- und einer Agenturmeldung. In beiden sind keine weiteren Angaben zum Täter oder dem Hergang der Tat enthalten.“

Der Blick ins Ausland jedoch liefert weitere Aufklärung. In der Türkei wurde in einem Regionalblatt aus Yozgat über den Mord berichtet. Aus einem einfachen Grund: Der getötete Mann sei ein Auswanderer aus Yozgat in Zentralanatolien, heißt es auf der Nachrichtenseite „Yozgat Çamlık Gazetesi“. Hier findet sich ebenfalls der Hinweis: Er sei an seinem Arbeitsplatz von einem Asylbewerber getötet worden. Türkische Medien berichten also über den Hintergrund der Tat, benennen sowohl Opfer als auch Täter. Deutsche Behörden verschweigen genau diese Informationen.

Messeattacke (Archivbild): Foto: picture alliance/Photo Alto
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