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Würzburger Messerattacke: Opferbeauftragter: Ohne Terrormotiv gibt es keine Härteleistungen

Würzburger Messerattacke: Opferbeauftragter: Ohne Terrormotiv gibt es keine Härteleistungen

Würzburger Messerattacke: Opferbeauftragter: Ohne Terrormotiv gibt es keine Härteleistungen

Kerzen und Blumen erinnern an die Opfer der Würzburger Messerattacke Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
Kerzen und Blumen erinnern an die Opfer der Würzburger Messerattacke Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
Kerzen und Blumen erinnern an die Opfer der Würzburger Messerattacke Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
Würzburger Messerattacke
 

Opferbeauftragter: Ohne Terrormotiv gibt es keine Härteleistungen

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, dämpft Hoffnungen der Verletzten und Hinterbliebenen der Würzburger Messerattacke auf mögliche Entschädigungen durch die Bundesregierung. Sogenannte Härteleistungen werden nur gezahlt, wenn ein terroristisches Motiv vorliegt. Derzeit werde jedoch eine psychische Erkrankung als Tathintergrund angenommen.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, hat Hoffnungen der Verletzten und Hinterbliebenen der Würzburger Messerattacke auf mögliche Entschädigungen durch die Bundesregierung gedämpft. Ob sogenannte Härteleistungen fließen, hänge „von den weiteren Ermittlungen ab. Es geht weiterhin darum, die Hintergründe und Motive der Tat genauestens zu ermitteln“, sagte er der Welt am Sonntag.

Seit 2018 erhalten Hinterbliebene von Terroranschlägen und extremistischen Übergriffen von der Bundesregierung 30.000 Euro für den Verlust naher Verwandter. Auch Verletzte können solche Zahlungen beantragen.

Ende Juni hatte in Würzburg ein somalischer Asylbewerber drei Frauen getötet und sieben weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Laut Zeugenaussagen rief der Flüchtling während der Tat „Allahu Akbar“. Nach seiner Festnahme äußerte er, durch den Angriff seinen „Dschihad“ verwirklicht zu haben.

Ermittler finden keine Verbindung zu Terrorgruppe

Nach jetzigem Ermittlungsstand werde jedoch eine psychische Erkrankung des Afrikaners als Grund für den Messerangriff angenommen. So seien keine Beweise gefunden worden, wonach der Somalier Verbindung zu einer islamistischen Terrorgruppe gehabt habe.

Unabhängig von dem Motiv stünden den Betroffenen von Würzburg jedoch Entschädigungszahlungen zu, betonte Franke. (ag)

Kerzen und Blumen erinnern an die Opfer der Würzburger Messerattacke Foto: picture alliance/dpa | Daniel Karmann
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