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Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht verhindert Abschiebungen nach Griechenland

Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht verhindert Abschiebungen nach Griechenland

Nordrhein-Westfalen: Oberverwaltungsgericht verhindert Abschiebungen nach Griechenland

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhindert Abschiebungen nach Griechenland (Symbolbild) Foto: picture alliance / Friso Gentsch/dpa | Friso Gentsch
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhindert Abschiebungen nach Griechenland (Symbolbild) Foto: picture alliance / Friso Gentsch/dpa | Friso Gentsch
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhindert Abschiebungen nach Griechenland (Symbolbild) Foto: picture alliance / Friso Gentsch/dpa | Friso Gentsch
Nordrhein-Westfalen
 

Oberverwaltungsgericht verhindert Abschiebungen nach Griechenland

Deutschland darf Flüchtlinge aus Griechenland derzeit nicht in das EU-Land zurückschicken. In dem südosteuropäischen Land gerieten sie „in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden“, urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
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MÜNSTER. Deutschland darf Flüchtlinge aus Griechenland derzeit nicht in das EU-Land zurückschicken. Das hat Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Asylanträge eines Eritreers und eines syrischen Palästinensers könnten in Deutschland nicht als unzulässig abgelehnt werden, „weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe“, begründeten die Münsteraner Richter ihre Entscheidung.

In dem südosteuropäischen Land gerieten sie „in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Außerdem könnten sie dort nicht in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber unterkommen.

Verwaltungsgerichte urteilen pro Abschiebung

Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Asylanträge der beiden Kläger abgelehnt, da sie bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Die Verwaltungsgerichte in Arnsberg und Düsseldorf sahen keine Anhaltspunkte, die gegen eine Ausweisung sprächen.

Eine Revision gegen die Urteile hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Jedoch kann vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde erhoben werden. (ag)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhindert Abschiebungen nach Griechenland (Symbolbild) Foto: picture alliance / Friso Gentsch/dpa | Friso Gentsch
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