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Nachfahren von Weltkriegsopfern: Griechen lassen in Italien deutsches Staatsvermögen pfänden

Nachfahren von Weltkriegsopfern: Griechen lassen in Italien deutsches Staatsvermögen pfänden

Nachfahren von Weltkriegsopfern: Griechen lassen in Italien deutsches Staatsvermögen pfänden

Der Kassationsgerichtshof genehmigt Griechen die Pfändung von deutschem Geld in Italien: Deutschland kann gegen das Urteil klagen. Foto: picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Der Kassationsgerichtshof genehmigt Griechen die Pfändung von deutschem Geld in Italien: Deutschland kann gegen das Urteil klagen. Foto: picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Der Kassationsgerichtshof genehmigt Griechen die Pfändung von deutschem Geld in Italien: Die Regierung kann gegen das Urteil klagen. Foto: picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Nachfahren von Weltkriegsopfern
 

Griechen lassen in Italien deutsches Staatsvermögen pfänden

Italien und Deutschland legen 2022 den Streit um Entschädigungszahlungen wegen des Zweiten Weltkrieges bei. Ein Urteil aus Rom macht die Pfändung deutschen Vermögens in Italien nun wieder möglich.
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ROM. Der italienische Kassationsgerichtshof hat mehreren Griechen recht gegeben, die Vermögenswerte der Deutschen Bahn in Italien pfänden wollen. Nichtitaliener, die selbst Opfer von Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkrieges wurden oder Nachfahren solcher seien, dürfen laut dem Urteil durch italienische Gerichtsvollzieher etwa Grundstücke, Bankguthaben oder Betriebsstätten des Staatskonzerns, ihrer Tochterunternehmen oder anderer deutscher Staatsbetriebe beschlagnahmen.

Die Kläger sollen Nachfahren von Opfern sein, die bei Kämpfen zwischen deutschen Truppen und Bewohnern des griechischen Dorfes Distomo im Juni 1944 getötet wurden. Ein griechisches Gericht verurteilte 1997 Deutschland deswegen zur Entschädigungszahlung von etwa 9,45 Milliarden Drachmen. Das entspräche heute knapp 50 Millionen Euro. Der damalige Justizminister in Athen verweigerte die erforderliche Vollstreckungsgenehmigung. Aus diesem Grund wandten sich die Anwälte der 257 klagenden Nachfahren der Opfer an italienische Gerichte.

Der Kassationsgerichtshof gab ihnen recht und erlaubte 2008 die Zwangsvollstreckung gegen deutsches Vermögen. Daraufhin leitete die Region Sterea Ellada ein Vollstreckungsverfahren in Rom unter anderem gegen die Deutsche Bahn ein.

Griechen sind von deutsch-italienischer Einigung ausgenommen

Das Verfahren kam 2022 ins Stocken, nachdem Italien einen Staatsfonds für Entschädigungszahlungen eingerichtet hatte. Anspruch auf Leistungen aus diesem Fonds hatten Opfer von Verbrechen des Dritten Reiches, sofern die Opfer italienische Staatsbürger waren oder sich die Verbrechen in Italien ereignet hatten. Damit wollte Italien die Pfändungen von deutschem Vermögen stoppen und die Beziehung zur Bundesrepublik verbessern.

Das oberste Zivil- und Strafgericht Italiens entschied jedoch Anfang April, dass der Vollstreckungsstopp nur für Personen gilt, die Zugriff auf den Staatsfonds haben. Die klagenden Griechen sind somit ausgenommen und können weiter deutsches Vermögen in Italien pfänden lassen.

Deutschland kann beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine Klage einreichen und die Vollstreckung damit womöglich erneut stoppen. Es ist aber auch möglich, dass die italienische Regierung die eigenen Gesetze verschärft. (mas)

Der Kassationsgerichtshof genehmigt Griechen die Pfändung von deutschem Geld in Italien: Die Regierung kann gegen das Urteil klagen. Foto: picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
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